Hilfe für Angehörige von vermissten Kindern

Die Hotline für vermisste Kinder bietet unter der kostenlosen Rufnummer 116000 vertraulich, rund um die Uhr emotionale Unterstützung und praktische Hilfe für Eltern, Angehörige und Bezugspersonen von vermissten Kindern.

Mein Kind ist abgängig. Was kann ich tun?
  • Wenn Sie nichts über den Verbleib Ihres Kindes wissen, versuchen Sie es telefonisch zu erreichen. Vermitteln Sie dabei Gesprächsbereitschaft und vermeiden Sie es, Vorwürfe zu machen. Falls Sie Ihr Kind nicht telefonisch erreichen können, schreiben Sie ihm*ihr eine SMS, mit der Bitte, sich zu melden und Bescheid zu geben, dass kein Unfall etc. passiert ist.
  • Versuchen Sie Schulkolleg*innen, Freund*innen, Verwandte und Bekannte zu erreichen, um herauszufinden wo Ihr Kind sein könnte. Falls Sie nicht alle Telefonnummern haben, versuchen Sie über die Kontakte, die Sie haben, noch mehr Nummern in Erfahrung zu bringen. Versuchen Sie, den Kontakten zu vermitteln, dass es Ihnen zuerst einmal darum geht, herauszufinden, ob Ihrem Kind etwas zugestoßen sein könnte.
  • Machen Sie eine Vermisstenmeldung bei der nächsten Polizeidienststelle. Eine Abgängigkeitsmeldung bei der Polizei können Sie jederzeit machen – es gibt hierfür keine Wartefrist!
  • Versuchen Sie herauszufinden, wann Ihr Kind wo und mit wem das letzte Mal gesehen wurde.
  • Versuchen Sie herauszufinden, ob es Plätze gibt, an denen sich Ihr Kind öfters aufgehalten hat und fahren Sie diese Plätze ab.
  • Holen Sie sich Unterstützung bei der Suche nach Ihrem Kind und bitten Sie Freund*innen, Verwandte und Nachbar*innen, Ihnen zu helfen!
  • Kleinere Kinder können manchmal auch am Wohnort in Situationen geraten, in denen sie schwer auffindbar sind, z. B. durch zugefallene Türen, schwer zu öffnende Kästen, Erkunden von Kellern oder Dachböden. Denken Sie auch an derartige Möglichkeiten!
  • Manchmal können familiäre Konflikte dazu beitragen, dass ein Kind von zu Hause ausreißt. Unter der Rufnummer 116000 haben Sie die Möglichkeit sich anonym und vertraulich zum Umgang mit familiären Konflikten, im Zusammenhang mit weggelaufenen Jugendlichen, beraten zu lassen und sich über Hilfsmöglichkeiten zu informieren.

 

Kindesentzug/Kindesentführung ins Ausland

Wenn ein Kind gegen den Willen eines obsorgeberechtigten Elternteils vom anderen Elternteil ins Ausland entführt wurde, können je nach betroffenem Land und Sachlage verschiedene Maßnahmen in Frage kommen, wie z. B. polizeiliche Maßnahmen, rechtliche Schritte (z. B. Antrag auf Kindesrückführung nach dem Haager Übereinkommen), Zusammenarbeit mit einer Vermissteneinrichtung des jeweiligen Landes oder grenzüberschreitende Familienmediation. Für nähere Informationen können Sie uns jederzeit unter der Rufnummer 116000 kontaktieren.

 

Ein weggelaufenes Kind hat bei mir Schutz gesucht

Sucht ein Kind, das von seinem Wohnort weggelaufen ist, bei Ihnen Schutz, ist das meist ein Zeichen, dass es Ihnen vertraut und Hilfe bei einem Konflikt braucht, den es alleine zur Zeit nicht lösen kann. Wenn Sie ein Kind bei sich aufnehmen, sollten Sie dabei allerdings beachten, dass bei Kindern unter 16 Jahren die österreichische Gesetzeslage vorsieht, dass ohne unnötigen Aufschub die Jugendhilfe/das Jugendamt, oder die Eltern oder die Polizei informiert werden müssen, da Sie sich sonst eventuell der Kindesentziehung strafbar machen könnten.