Junge sitzt verzweifelt am Straßenrand

Von den Eltern hinaus­geworfen

Plötzlich von den Eltern aus der Wohnung geworfen - was tun? Dürfen deine Eltern dich einfach vor die Tür setzen? Welche Hilfen gibt es?

In deiner Familie solltest du dich als junger Mensch sicher und geborgen fühlen können. Wirst du von den Eltern aus der Wohnung hinausgeworfen, ist das plötzlich nicht mehr der Fall und du kannst dich schnell in einer Notlage befinden.
 

Wie kommt es dazu?

Es kann viele Gründe geben, warum Eltern sich nicht mehr anders zu helfen wissen, als ihre Kinder aus der Wohnung hinauszuwerfen, auch wenn das häufig nicht in Ordnung ist. Oft kommt es vor dem Hinauswerfen zu langen und heftigen Streitigkeiten über Themen wie Ausgehen, Ausbildung, Arbeitssuche, Unzufriedenheit mit dem/der Freund/in etc. Nicht immer gelingt es, einen Weg aus diesen Streitigkeiten zu finden. Einige Eltern sind dann so wütend oder fühlen sich so stark enttäuscht, dass sie keine andere Lösung für die Probleme mehr sehen, als ihr Kind hinauszuwerfen. Aber auch finanzielle Gründe, Gewalt oder Straftaten können Anlässe sein, warum Eltern ihre Kinder vor die Tür setzen.

Wenn du dich als Betroffene/r fragst, ob deine Eltern das aus "rechtlicher Sicht" tun dürfen, hängt die Antwort davon ab, wie alt du bist.
 

Du bist unter 18 Jahre alt (minderjährig)

Solange du noch nicht 18 Jahre alt bist, sind deine Eltern für dich obsorgepflichtig und dürfen dich nicht einfach aus der Wohnung hinauswerfen, auch wenn es Probleme und Streitigkeiten gibt. Falls deine Eltern nicht mehr wissen, wie sie mit dir "umgehen" sollen, gibt es für sie die Möglichkeit, sich Hilfe z. B. bei Familienberatungsstellen zu suchen.

Als Betroffene/r ist ein Hinauswurf mit einer Vielzahl von Gefühlen verbunden. Man ist vielleicht wütend oder enttäuscht, eventuell geschockt oder weiß nicht, wie es weitergehen soll.
Es ist nicht leicht mit all diesen Gefühlen umzugehen, aber es gibt Unterstützung und Hilfe:
 

Hilfe für Jugendliche:

Tipp

147 Rat auf Draht

Wenn du nicht weißt wohin, können wir mit dir gemeinsam erst einmal überlegen, wie es weitergehen kann. Wir können besprechen, ob es Sinn macht, mit den Eltern nochmal zu reden oder wo du Hilfe bekommen kannst. Es ist auch möglich, dass wir über eine Konferenzschaltung (ist für dich kostenlos) mit dir gemeinsam zu Einrichtungen in deiner Nähe, wie Notschlafstellen oder Beratungsstellen, Kontakt aufzunehmen. Melde dich einfach unter 147. Wir sind rund um die Uhr für dich da und du kannst anonym bleiben!
 

Freunde und Verwandte

Du könntest Freunden oder Verwandten von deiner Notlage erzählen und sie bitten, dir zu helfen. Wenn du bei ihnen vorübergehend unterkommen kannst und du noch nicht 16 Jahre alt bist, ist es allerdings notwendig, dass sie umgehend deine Eltern, das Jugendamt oder die Polizei darüber informieren. Denn sonst könnten die Erwachsenen, die dir Unterkunft gewähren, rechtliche Probleme wegen Kindesentziehung bekommen.
 

Kinder- und Jugendhilfe (früher Jugendamt genannt)

Wenn du unter 18 Jahre alt bist, wird dir das Jugendamt vorläufig einen Platz in einer ihrer Einrichtungen organisieren, damit du nicht auf der Straße schlafen musst. Das Jugendamt kann dich und deine Familie dabei unterstützen, einen Weg zur Lösung eurer Probleme in der Familie zu finden. Es kann z. B. selbst Beratungsgespräche mit dir und deinen Eltern führen oder euch die Hilfe einer Beratungsstelle vermitteln.
 

Notschlafstelle für Jugendliche

In einigen Regionen gibt es Notschlafstellen für Jugendliche, die dir einen Schlafplatz anbieten können. Dort arbeiten meist auch Sozialarbeiter, mit denen du darüber reden kannst, wie es weitergehen soll. Wir können dich gerne über Notschlafstellen in deiner Nähe informieren.
 

Polizei

Vor allem in den Abendstunden oder in der Nacht kann es in vielen Regionen von Österreich für Jugendliche schwierig sein, mit Einrichtungen der Jugendhilfe oder Notschlafstellen Kontakt aufzunehmen. In so einem Fall kannst du dich an das nächste Polizeiwachzimmer wenden und die Beamten bitten, die zuständige Jugendhilfeeinrichtung zu kontaktieren. Hab keine Scheu davor, denn wenn du dir so Hilfe holst, führt das nicht zu einer Strafe für dich oder deine Eltern.


Du bist volljährig

Ab deinem 18. Geburtstag ändert sich deine rechtliche Situation schlagartig. Zum einen bist du erwachsen und musst dir von deinen Eltern nichts mehr vorschreiben lassen. Zum anderen sind deine Eltern nicht mehr obsorgepflichtig. Somit sind sie nicht mehr verpflichtet, dich bei ihnen wohnen zu lassen. Das kann dich schnell in eine sehr ungute Lage bringen. Wenn du allerdings noch nicht selbsterhaltungsfähig bist, z. B. weil du noch eine Lehre, Schule oder Universität besuchst, sind die Eltern verpflichtet, dir Unterhalt zu zahlen, auch wenn du nicht mehr bei ihnen wohnst.

Ein Rauswurf aus der Wohnung der Eltern kann dich in eine echte Notlage bringen, wenn du kein oder nur wenig Einkommen hast. Zudem kann es eine Zeit lang dauern, bis deine Ansprüche auf finanzielle Hilfe geklärt sind und du Geld bekommst. Eventuell kommt für dich in Frage:

Tipp

Hinauswurf verhindern oder herauszögern

Manchmal gibt es noch einen gewissen Spielraum mit den Eltern zu verhandeln, bevor sie dich vor die Türe setzen. Du könntest dir überlegen, ob du noch für eine Zeit lang auf die Forderungen deiner Eltern eingehen kannst bzw. dir mit ihnen einen Kompromiss ausmachen kannst – zumindest so lange bis du eine andere Wohnmöglichkeit gefunden hast und dir sicher bist, wie viel Geld du zur Verfügung haben wirst. Hin und wieder ist es dabei hilfreich, Personen einzuschalten, die zwischen dir und deinen Eltern vermitteln können, wie z. B. Verwandte oder Beratungsstellen.

Hilfe für Volljährige
 

Schlafplatz oder Wohnmöglichkeit finden

Wo du einen Schlafplatz oder eine Wohnmöglichkeit finden kannst, hängt unter anderem natürlich von deiner finanziellen Situation ab. Gehst du bereits arbeiten und hast dir etwas angespart, kommt es vielleicht für dich in Frage, dich nach einer eigenen Wohnung oder einem Zimmer in einer Wohngemeinschaft umzusehen. In manchen Gemeinden gibt es für junge Erwachsene auch sehr günstige Starterwohnungen. Infos dazu erhälst du beim Gemeindeamt oder dem zuständigen Magistrat. Bis du eine Wohnmöglichkeit gefunden hast, bzw. für den Fall, dass du kein oder nur wenig Geld zur Verfügung hast, brauchst du allerdings wo anders einen Schlafplatz.
 

Tipp

Freunde und Verwandte

Vielleicht ist es möglich, vorübergehend bei Freunden oder Verwandten unterzukommen. Scheue dich dabei nicht, wenn es notwendig ist, auch mitten in der Nacht mit ihnen Kontakt aufzunehmen. Du bist in einer Notsituation! Das kannst du ihnen auch sagen! Falls sie zögerlich reagieren, könntest du ihnen auch sagen, dass es nicht dauerhaft ist und du dir Hilfe bei Beratungsstellen suchen wirst.

Hast du ein bisschen Geld, kommt für dich auch vorübergehend ein Zimmer in einer Pension, einem Hotel oder ein Bett in einer Jugendherberge in Frage. Jugendherbergen nehmen allerdings oft nur Personen auf, die nicht aus demselben Bundesland sind, in dem sich die Jugendherberge befindet (verlangen aber meistens keine Dokumente, die das bestätigen).

Falls das alles nicht möglich ist, empfehlen wir dir, mit einer Einrichtung der Wohnungslosenhilfe Kontakt aufzunehmen.
 

Hier kannst du dich nach einem Schlafplatz erkundigen und dir Unterstützung holen, wenn du nicht weißt, wie es weitergehen soll.

Tipp

Bitte setze dich so früh als möglich mit einer Einrichtung der Wohnungslosenhilfe in Verbindung!
Das ist wichtig, weil es nicht überall Notschlafeinrichtungen gibt und nur eine begrenzte Anzahl von Schlafplätzen zur Verfügung steht. Vor allem in der Nacht kann es schwierig sein, eine Notschlafstelle zu erreichen oder alle Plätze können bereits vergeben sein.


Finanzielle Hilfe

Je nachdem, ob du bereits arbeitest und wie viel du verdienst, in Ausbildung bist oder keine Arbeit hast, können für dich unterschiedliche finanzielle Hilfen in Frage kommen.
 

Unterhalt von den Eltern

Eltern (eventuell auch Großeltern) sind verpflichtet, bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit ihrer Kinder für ihren Unterhalt aufzukommen. Wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst und noch nicht selbsterhaltungsfähig bist, sind beide Elternteile verpflichtet, einen gewissen Prozentsatz ihres Einkommens an dich zu überweisen. Nicht selbsterhaltungsfähig bist du z. B. dann, wenn du eine Lehre machst, eine Schule besuchst oder studierst. Das heißt, es kann sein, dass sie auch noch nach deinem 18. Geburtstag unterhaltspflichtig sind. Als Volljähriger kannst du dich, wenn du dir nicht sicher bist, ob du Anspruch auf Unterhalt hast oder deine Eltern nicht zahlen wollen, an das Bezirksgericht wenden (unter 18 Jahren an das Jugendamt). Beim Bezirksgericht gibt es einmal in der Woche einen Amtstag, an dem du dich informieren kannst. Falls du Anspruch auf Unterhalt hast und deine Eltern nicht zahlen wollen, kannst du dort einen Antrag einbringen, und das Gericht wird den Eltern den Unterhalt vorschreiben. Wichtig: Auch wenn das über das Gericht läuft, ist es keine Strafanzeige gegen deine Eltern!
 

Arbeitslosengeld

Anspruch auf Arbeitslosengeld hast du, wenn du arbeitslos bist, bereits eine gewisse Mindestzeit gearbeitet hast, in der du arbeitslosengeldversichert warst, arbeitswillig und arbeitsfähig bist und die maximale Bezugsdauer von Arbeitslosengeld noch nicht überschritten hast.
 

Hilfe in besonderen Lebenslagen

In außergewöhnlichen Notsituationen besteht eventuell die Möglichkeit, eine finanzielle Hilfe in Form der "Hilfe in besonderen Lebenslagen" zu erhalten. Nähere Infos dazu bekommst du bei Sozialberatungsstellen, Sozialzentren oder bei deiner Bezirkshauptmannschaft, Abteilung Soziales.
 

Sozialhilfe

Ist dein Einkommen (dazu zählt u. a. Gehalt, Arbeitslosengeld, Unterhalt, Beihilfen etc.) unter einem gewissen Betrag, oder bei keinem Einkommen, hast du eventuell Anspruch auf Sozialhilfe, die monatlich ausbezahlt wird. Da es in den Bundesländern leicht unterschiedliche Regelungen gibt, erkundigst du dich diesbezüglich am besten bei einer Sozialberatungsstelle in deiner Nähe oder deiner Bezirkshauptmannschaft, Abteilung Soziales.

 

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