Junge sitzt mit Handy vor Computer, Lehrer schaut

Schule - was ist erlaubt, was nicht?

Hier kannst du nachlesen, was Lehrer*innen dürfen und was zu weit geht bzw. welche Rechte du hast.

In der Schule können manchmal Fragen auftauchen, was alles erlaubt ist und was vielleicht zu weit geht. Dann ist es gut, zu wissen, welchen rechtlichen Rahmen es gibt.
 

Strafen - was ist erlaubt?

Im Schulunterrichtsgesetz ist klar geregelt, welche "Strafen" Lehrer*innen verteilen dürfen. Verboten sind jede Art von körperlicher Züchtigung, also Gewalt, Handgreiflichkeiten, aber auch Beleidigungen oder Strafen an der ganzen Klasse. Es darf also z. B. nicht die ganze Klasse bestraft werden, wenn "der*die Schuldige" nicht gefunden wurde.

Erlaubt sind nach Paragraf 47 Absatz 1 Schulunterrichtsgesetz angemessene "persönlichkeits- und gemeinschaftsbildende" Erziehungsmittel. Im Klartext heißt das, dass Lehrer*innen Schüler*innen ermutigen und loben dürfen und bei Fehlverhalten sind Aufforderungen, Zurechtweisung, das nachträgliche Erfüllen von versäumten Pflichten, Gespräche mit der Lehrkraft (eventuell auch mit deinen Eltern) möglich.

Bei besonders heftigen Fällen sind auch folgende Konsequenzen durch die Direktion möglich: 

  • Versetzung in eine Parallelklasse
  • Wenn ein*e Schüler*in eine Gefahr für Lehrer*innen und/oder Schüler*innen darstellt, kann auch eine Suspendierung von der Schule beantragt werden. Der*die Schüler*in darf dann nicht mehr am Unterricht in der Schule teilnehmen. Eine Suspendierung darf höchstens vier Wochen dauern.

Wann kann man von der Schule "fliegen"?

Zu einem Schulausschluss kann es kommen, wenn ein*e Schüler*in seine*ihre schulischen Pflichten in schwerwiegender Weise verletzt, alle möglichen Erziehungsmittel keine Veränderung bringen und der*die Schüler*in eine Gefährdung darstellt. Allerdings muss eine Konferenz innerhalb der Schulbehörde einberufen werden – du kannst nicht einfach so aus der Schule rausgeworfen werden. Dort wird dann besprochen, wie vorgegangen werden soll und möglicherweise in der Folge dann ein Antrag auf Schulausschluss an den*die Bezirksschulinspektor*in der Bezirkshauptmannschaft gestellt. Als Schüler*in hat man vor der Entscheidung über den Schulausschluss das Recht auf Anhörung, um das eigene Verhalten rechtfertigen zu können. Solltest du von einem Schulausschluss bedroht sein, kannst du dir jederzeit Hilfe holen, z. B. bei den Kinder- und Jugendanwaltschaften in ganz Österreich.

Nachsitzen

Nachsitzen als Strafe ist nicht zulässig. Erlaubt ist das Nachsitzen, um versäumte Pflichten nachzuholen. Das wäre z. B. möglich, wenn du unentschuldigt im Unterricht gefehlt hast. Dann kann dich die Lehrkraft nachsitzen lassen, damit du die verpassten Aufgaben, Übungen etc. nachholen kannst. In dieser Zeit muss der*die Schüler*in dann aber auch beaufsichtigt werden. Die Eltern oder Obsorgeberechtigten müssen über das Nachsitzen informiert sein.
 

Hausübungen

Laut Schulunterrichtsgesetz müssen die Hausaufgaben ohne Hilfe erledigt werden können. Es darf also kein neuer Stoff als Hausübung erarbeitet werden. Zusätzlich sind Lehrer*innen verpflichtet, beim Ausmaß auch auf die Unterrichtsstunden am betreffenden Tag zu achten und auch auf die Hausübungen in den anderen Fächern.
Für die Praxis bedeutet das: Wenn ein*e Lehrer*in wiederholt sehr viel Hausübung gibt, so viel, dass sie wirklich kaum zu schaffen ist, könnt ihr euch als Klasse zusammenschließen und als erstes z. B. mit dem*der Klassenvorständ*in sprechen.
 

Hausübungen übers Wochenende erlaubt?

Hausübungen, die ausschließlich an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen bzw. während der Ferien erledigt werden müssten, dürfen nicht aufgegeben werden. Außer in lehrgangsmäßigen Berufsschulen, dort wäre das möglich.
Das bedeutet, dass eine Hausaufgabe, von Freitag auf Montag aufgegeben werden kann. Allerdings muss sie mit allen anderen gestellten Hausaufgaben, auch inklusive Vorbereitungszeiten für Schularbeiten und Tests, alleine am Freitag zu erledigen sein.
 

Selbst entschuldigen

Ab der 9. Schulstufe können sich Schüler*innen selbst für das Fehlen in der Schule entschuldigen. Allerdings müssen sich die Eltern davor schriftlich damit einverstanden erklären, dass sich ihr Kind ab sofort alleine entschuldigen darf. Ab dem 18. Geburtstag darfst du dich auch ohne Einverständnis der Eltern selbst entschuldigen.
 

Handy

Während des Unterrichts darfst du weder Telefonieren noch SMS schreiben. Ob das Handy für den Unterricht verwendet werden darf (z. B. zum Notieren der Hausübung), entscheidet die jeweilige Schule bzw. eventuell auch die Lehrkraft.

In puncto Handy Abnehmen gilt: Lehrer*innen dürfen Gegenstände dann abnehmen, wenn sie die Sicherheit gefährden oder den Unterricht stören. Das Handy darf auch abgenommen werden, wenn es zum Schummeln verwendet wird. Allerdings muss der*die Lehrer*in das Handy am Ende der Unterrichtsstunde zurückgeben!

Lehrer*innen dürfen nichts in deinem Handy lesen. Besteht der Verdacht einer Straftat, z. B., dass du Gewaltvideos auf deinem Handy hast, kann die Lehrkraft die Polizei verständigen, die dein Handy durchsehen kann.
 

Videos von Lehrer*innen auf YouTube

Wenn es keine ausdrückliche Zustimmung der Lehrkraft für das Filmen gibt, darf eine Videoaufnahme vom Unterricht nicht veröffentlicht werden – das gilt für Aufnahmen, wo die Lehrkraft herabsetzend oder bloßstellend dargestellt wird, genauso wie auch für Aufnahmen des „ganz normalen“ Unterrichts. Beispiele für bloßstellende Inhalte sind z. B.: ein Wutanfall eines*einer Lehrer*in oder auch ein "normales" Video mit beleidigendem Text.

Wenn ihr etwas im Internet hochladen wollt, zum Beispiel zu Lernzwecken in einer geschlossenen Lerngruppe auf Facebook, dann sicherheitshalber immer vorher Lehrkraft und Direktion fragen.
 

Beurteilung einer Lehrkraft im Internet

Darf man Lehrer*innen in Bewertungs-Apps oder auf einschlägigen Seiten im Internet beurteilen? Der oberste Gerichtshof in Österreich hat die Beurteilung von Lehrer*innen in der Lehrerbewertungs-App „Lernsieg“ für zulässig erklärt – in dieser App ist es also erlaubt. Für andere Apps oder Bewertungsseiten im Netz lässt sich keine allgemeingültige Aussage machen. Achte bei Bewertungen darauf, niemanden zu beleidigen, zu mobben oder Unwahrheiten zu verbreiten – das ist nicht erlaubt.
Klar verboten sind auch Gruppen in sozialen Netzwerken, in denen über einzelne Lehrer*innen hergezogen wird. Denn niemand darf im Netz bloßgestellt werden.
 

Recht auf Prüfung

Einmal pro Semester kann sich jede*r Schüler*in, in jedem Fach (außer Bewegung und Sport), auf seinen*ihren Wunsch, mündlich prüfen lassen. Das macht vor allem dann Sinn, wenn man sich z. B. in der Note verbessern möchte oder eine verpatzte Schularbeit ausbessern möchte. Die Anmeldung muss allerdings rechtzeitig erfolgen, damit die Prüfung auch noch realistisch gemacht werden kann. Wenn du dich zwei Tage vor dem Tag, an dem du die Prüfung gern hättest, meldest, könnte das vielleicht schon zu spät sein. Und dann gibt es ja auch Fristen, wo dich die Lehrkräfte nicht mehr prüfen können, z. B. kurz vor der Notenkonferenz.
 

Schularbeit, Tests: wann wiederholen, welche Note, wie oft?

Wenn mehr als die Hälfte der Schüler*innen bei einer schriftlichen Prüfung (Test, Diktat) oder Schularbeit ein "Nicht Genügend" bekommen, muss die Prüfung wiederholt werden. Schularbeiten müssen dann innerhalb von zwei Wochen nach Rückgabe wiederholt werden, in lehrgangsmäßigen Berufsschulen innerhalb von einer Woche. Was viele nicht wissen: Die bessere Note muss dann als Leistungsfeststellung herangezogen werden!

An allgemein bildenden Schulen (z. B. AHS, Mittelschule, Polytechnische Schule) darf es pro Woche maximal zwei Schularbeiten geben, in berufsbildenden Schulen (z. B. lehrgangsmäßige Berufsschule, BMS, BHS) maximal drei pro Woche.

In ganzjährigen Berufsschulen (also wenn du einen Tag in der Woche in die Schule gehst), gibt es keine Bestimmung für eine Woche, sondern nur für Tage (pro Schultag nicht mehr als zwei Schularbeiten). 

Schularbeitsstoff, wann bekannt geben?

Der Stoff für eine Schularbeit muss spätestens eine Woche davor bekannt gegeben werden! Der Stoff der letzten beiden Stunden vor der Schularbeit darf nicht mehr Teil der Schularbeit sein. Lehrer*innen haben dann auch eine Woche Zeit, die Schularbeit (gilt auch bei Tests und Diktaten) zurückzugeben. Nur bei z. B. Krankheit der Lehrkraft kann diese Frist um bis zu eine Woche verlängert werden. Auch schulfreie Tage können diese Frist verlängern.
 

Wann müssen Tests und Diktate angekündigt werden?

Diese schriftlichen Überprüfungen müssen zwei Unterrichtstage vorher angekündigt werden. Wenn an einem Tag eine Schularbeit oder ein Test ist, darf an diesem Tag keine weitere Schularbeit bzw. kein weiterer Test stattfinden (eine Ausnahme gibt es bei Berufsschulen). Die Arbeitszeit beim Test ist bei Pflichtschulen und AHS-Unterstufe max. 15 Minuten, in der AHS-Oberstufe max. 20 Minuten.
 

Kleidung Schule

Laut Gesetz müssen Schüler*innen "angemessene Kleidung" tragen. Die Direktion könnte z. B. T-Shirts mit gewalttätigen Darstellungen oder sexuell anstößige Kleidung prinzipiell untersagen. Es können diesbezüglich auch Regeln in der Schulordnung festgehalten werden.
 

Verdacht auf Drogenkonsum

Hat ein*e Lehrer*in den Verdacht, dass ein*e Schüler*in Drogen konsumiert hat, muss er*sie die Schulleitung informieren. Die Schulleitung veranlasst bei konkreten Anhaltspunkten (z. B. Benommenheit, auffälliges Verhalten, Besitz von illegalen Substanzen, …) eine schulärztliche Untersuchung, zu der auch der*die Schulpsycholog*in beigezogen werden kann. Der Ablauf der schulärztlichen Untersuchung ist nicht genau geregelt, die Durchführung eines Harntests zum Nachweis von Drogenkonsum ist prinzipiell erlaubt – aber nur bei konkreten Anhaltspunkten. Generelle Drogentests z. B. an einer ganzen Klasse sind nicht erlaubt.

Die Lehrperson oder die Schulleitung darf bei Verdacht auf Konsum nicht die Polizei einschalten. Anzeige bei der Polizei darf von der Schule nur erstattet werden, wenn es konkrete Anhaltspunkte gibt, dass eine größere Menge von illegalen Substanzen an der Schule weitergegeben oder verkauft wurde.

Wird durch die schulärztliche Untersuchung der Verdacht auf Drogenkonsum bestätigt, dann wird in einem Gespräch zwischen Schüler*in, Erziehungsberechtigten, Schulleitung und Schulärzt*in eine sogenannte „gesundheitsbezogene Maßnahme“ vereinbart. Das kann z. B. sein, dass eine Hilfe durch eine Drogenberatungsstelle, eine*n Ärzt*in, Psycholog*in oder Therapeut*in vereinbart wird.
 

Was passiert, wenn man beim Schummeln erwischt wird?

Wenn man beim Schummeln erwischt wird, darf der*die Lehrer*in die Arbeit nicht mit "Nicht-Genügend" bewerten! Die Arbeit ist dann wie eine nicht erbrachte Arbeit zu werten, also so, wie wenn du gar keine Arbeit geschrieben hättest. Du musst die Schularbeit oder den schriftlichen Test grundsätzlich nachholen. Wer abschreiben lässt, darf ermahnt, aber nicht bestraft werden.

Vorsicht auch bei der Nutzung von KI-basierten Chatbots, wie ChatGPT. Verwendest du Künstliche Intelligenz zum Schummeln, gilt auch das als "unredlich erworbener Leistungsnachweis" und kann wie oben beschrieben bestraft werden. Wusstest du, dass ChatGPT auch gerne mal lügt und Fehler macht? Ob ein Text durch Unterstützung von künstlicher Intelligenz geschrieben wurde, kann mittlerweile auch schon durch Onlinetools festgestellt werden.

 

Abmelden vom Religionsunterricht

Ab deinem 14. Geburtstag kannst du dich selbst vom Religionsunterricht abmelden. Du brauchst dann nicht mehr die schriftliche Einverständniserklärung deiner Eltern. In den meisten Fällen findet dann ein anderer Unterricht statt, z. B. Ethik.

Was,wenn sich Lehrer*innen nicht an die Regeln halten?

Falls Lehrer*innen oder die Schulleitung sich nicht an die gesetzlichen Regelungen oder die Schulordnung halten, kannst du zuerst einmal versuchen, mit deinem*deiner Klassenvorständ*in darüber zu reden oder auch deine*n Klassensprecher*in darum bitten, das zu tun. Kommt es zu keiner Verbesserung oder Klärung, kannst du dich an die Schulleitung oder dann auch an die Bildungsdirektion in deinem Bundesland wenden. Bei einigen Problemen können auch Eltern bzw. der Elternverein eine passende Unterstützung sein.

Infos zum Schulrecht bekommst du auch hier:

Schulinfo des Bildungsministeriums

Schulrechtsnotruf der Schülerunion

Schulrechtinfos der Aktion kritischer Schüler*innen

Kennst du die wichtigsten Regelungen in der Schule? Find es mit unserem Quiz heraus:

 

Wir haben die wichtigsten Informationen zu dem Thema in einem Video zusammengefasst:

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