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Lehre - rechtliche Infos

Du möchtest eine Lehre machen oder bist schon mitten in einer Lehre. Hier findest du nützliche, rechtliche Regelungen zum Thema Lehre.

Rund um das Thema Lehre gibt es sehr viele rechtliche Infos. Wir haben versucht, die wichtigsten zusammenzufassen, bzw. dir herauszusuchen wo du genauere Infos nachlesen kannst. Einiges Nützliche und Wissenswerte haben wir über das Rechtliche hinaus herausgefunden und das wollen wir dir natürlich auch nicht vorenthalten.
 

Beginn einer Lehre

Du kannst dann eine Lehre beginnen, wenn du 9 Pflichtschuljahre absolviert hast. Die Vorschule gilt auch als Teil der Schulzeit und zählt somit zu diesen 9 Jahren dazu. Hast du eine Stelle gefunden, bei der du deine praktische Ausbildung machst, wird das in einem Lehrvertrag festgehalten. Dieser Lehrvertrag wird von der lehrberechtigten Person und dem Lehrling unterschrieben. Ist der Lehrling minderjährig, ist auch eine Unterschrift von einer erziehungsberechtigten Person, im Normalfall also einem Elternteil, nötig. 

  • Infos zum Lehrvertrag
    Auf dieser HELP.gv.at Seite findest du Infos zum Lehrvertrag, z. B. was im Lehrvertrag enthalten sein muss und welche Fristen es zu beachten gilt.

Tipp

Beachte

Die lehrberechtigte Person ist z. B. der/die InhaberIn eines Gewerbes oder Betriebes. Diese Person ist der/die AnsprechparterIn für die formalen bzw. rechtlichen Angelegenheiten deiner praktischen Ausbildung (etwa unterschreibt diese Person den Lehrvertrag bzw. kann diese Person das Lehrverhältnis beenden etc.). Entweder bildet dich diese Person auch aus oder sie bestimmt eine/n AusbilderIn im Unternehmen, die/der dann für deine praktische Ausbildung verantwortlich ist. In unserem Artikel haben wir unterschieden, für welche Angelegenheiten ausschließlich die lehrberechtigte Person oder eben auch der/die AusbilderIn zuständig ist.

In manchen Fällen kann es vorkommen, dass deine Eltern total dagegen sind, dass du eine Lehre machst und sich vielleicht sogar weigern, den Lehrvertrag zu unterschreiben. In unserem Artikel findest du Tipps und Infos zu diesem Thema.

Während der Lehre

Hast du eine Lehrstelle gefunden, gelten in der Regel die ersten 3 Monate dort als Probezeit. Während dieser Probezeit kann das Lehrverhältnis sowohl durch den Lehrling als auch durch die lehrberechtigte Person jederzeit und ohne Angabe von Gründen aufgelöst werden. Wichtig ist hierbei, dass die Auflösung schriftlich erfolgen muss - ein Gespräch reicht also nicht aus. Bist du unter 18 Jahre alt und möchtest das Lehrverhältnis während der Probezeit auflösen, brauchst du die Zustimmung der gesetzlichen VertreterInnen (das sind meist die Eltern).

Der Lehrbetrieb hat gewisse Verpflichtungen und muss sich an Regeln halten. Diverse grundlegende Infos wie welche Arbeitszeiten erlaubt sind, wie es mit Überstunden aussieht, welchen Urlaubanspruch du hast, etc. kannst du in folgendem Link nachlesen. Hast du dazu Fragen, kannst du dich gerne bei der Arbeiterkammer deines Bundeslandes melden.(

Tipp

Arbeitszeit

Schreib dir genau auf, an welchen Tagen du zu welchen Uhrzeiten gearbeitet hast. Somit hast du einen guten Überblick und kannst auch schriftlich belegen, wenn es Schwierigkeiten geben sollte. Außerdem kannst du so ermitteln, ob du Mehrstunden bzw. Überstunden gemacht hast.

Eine schwierige und heikle Situation ergibt sich dann, wenn du beispielsweise öfter Überstunden machen musst - was für jugendliche Lehrlinge je nach Alter verboten bzw. nur in Ausnahmefällen erlaubt ist. In so einem Fall ist es wichtig, ein Gespräch mit dem Lehrlingsbeauftragten überlegt anzugehen, anstatt sofort wütend in die Arbeit zu laufen und seinen Frust direkt abzulassen. Du kannst dich gerne bei uns melden, gemeinsam können wir überlegen, wie du dieses Gespräch angehen kannst.

Krank im Urlaub

Wirst du während deines Urlaubes krank, informiere deine/n Lehrberechtigte/n. Bist du länger als 3 Tage krank, gilt dein Urlaub als unterbrochen. Die Zeit, die du krank bist, zählt dann als Krankenstand und wird nicht von den Urlaubstagen, die dir zustehen, abgerechnet. Wichtig ist dafür, dass dein/e Lehrberechtigte/r spätestens nach 3 Tagen von der Erkrankung erfährt und du eine ärztliche Krankenstandsbestätigung bringst.
 

Lehrlingseinkommen

Als Lehrling steht dir als Bezahlung das sogenannte Lehrlingseinkommen (früher Lehrlingsentschädigung genannt) zu. Diese ist je nach Lehrberuf und Lehrjahr, in dem sich der Lehrling befindet, unterschiedlich. Die Höhe ist durch den jeweiligen Kollektivvertrag geregelt, anderenfalls muss die Höhe im Lehrvertrag vereinbart werden. Auch ob du Weihnachts- bzw. Urlaubsgeld bekommst, steht im Kollektivvertrag bzw. wird bei der Erstellung des Lehrvertrages vereinbart.
Im Kollektivvertrag (KV) sind gewisse Ansprüche von ArbeitnehmerInnen geregelt (etwa die Höhe des Mindestlohnes oder ob Anspruch auf Urlaubs- oder Weihnachtsgeld besteht). Je nach Bereich, in dem du arbeitest, gilt ein anderer KV. Achte auch darauf, dass du im aktuellen KV nachsiehst, da er jährlich ausgehandelt wird.
 

  • Gehaltsrechner
    Hier kannst du nachschauen, wie hoch das Lehrlingseinkommen im jeweiligen Lehrberuf ist.
     

Social Media und Lehrbetrieb

Viele Betriebe haben klare Regelungen, wie ihre MitarbeiterInnen in sozialen Netzwerken in Verbindung mit dem Betrieb auftreten sollten. Frag am besten deine/n Lehrberechtigte/n bzw. AusbilderIn, wie diese Regelungen aussehen. Für manche Betriebe macht es nämlich einen Unterschied, ob du auf deinem Profil (etwa in Facebook) angibst, wo du arbeitest. Denn dann verschwimmen die Grenzen von Beruflichem und Privatem, da das von dir Gepostete mit dem Betrieb in Verbindung gebracht werden und sich auch negativ auf den Ruf des Betriebes auswirken kann.
Achtung: Auch wenn du unabhängig von deinem Beruf postest, heißt das nicht, dass du keine Probleme bekommen kannst. Bei Gewaltpostings oder auch beim Ablästern über den Arbeitsplatz gab es bereits Kündigungen! 
 

Berufsschule

Je nach Modell besuchst du beispielsweise mehrere Wochen geblockt die Berufsschule oder der Unterricht erfolgt tageweise, also z. B. einmal pro Woche. Da der Lehrling verpflichtet ist, die Berufsschule zu besuchen, muss der/die Lehrberechtigte dem Lehrling die Zeit freigeben, in der dieser in der Berufsschule ist. Die Unterrichtszeit gilt als Arbeitszeit. Bei geblockten Berufsschulzeiten hast du weiterhin Anspruch auf das Lehrlingseinkommen.

In folgendem Link findest du noch mehr Infos zur Berufsschule, z. B. etwa auch, welche Unterstützungen dir zustehen, wenn du für die Berufsschulzeit in einem Internat wohnst und die Kosten dafür höher sind, als dein Lehrlingseinkommen.

Tipp

Es kann sein, dass du günstigere Tickets für die Fahrten zwischen deinem Zuhause und der Berufsschule bzw. dem Lehrbetrieb bekommst. Für Wien, Niederösterreich und das Burgenland gibt es z. B. das Jugend- bzw. das Top-Jugendticket. Falls du dazu Fragen hast, kannst du dich an die Arbeiterkammer aus deinem Bundesland wenden (die Kontaktdaten findest du im Link am Ende des Artikels).

Vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses

Es gibt die Möglichkeit, das Lehrverhältnis einvernehmlich zu lösen - das bedeutet, dass sowohl du als auch dein/e Lehrberechtigte/r sich einigen, das Lehrverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden. Es müssen für diese Art der Beendigung des Lehrverhältnisses keine Gründe genannt oder Fristen eingehalten werden. Jedoch ist es auch hier notwendig, die Auflösung schriftlich festzuhalten und von deinen gesetzlichen VertreterInnen unterschreiben zu lassen, falls du noch minderjährig, also unter 18 bist.

Es gibt dann noch die Möglichkeit der vorzeitigen Auflösung durch den/die Lehrberechtigte/n oder den Lehrling. Du kannst in folgendem Link nachlesen, welche Gründe die lehrberechtigte Person bzw. den Lehrling berechtigen, das Lehrverhältnis aufzulösen.
 

Wechsel des Lehrberufes

Wenn du bemerkst, dass der von dir gewählte Lehrberuf doch nicht das ist, was du machen möchtest und du den Lehrberuf wechseln magst, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Brichst du die eine Lehre ab und wechselst du in einen verwandten Lehrberuf, kann sich die Lehrzeit im neuen Beruf je nach Verwandtschaftsverhältnis, also quasi Ähnlichkeit, verkürzen.
 

  • Lehrberufsliste
    Hier findest du eine Auflistung aller Lehrberufe, inklusive Lehrzeit, sowie der Anrechnung von Lehrzeiten auf verwandte Lehrberufe.
     

Lehrzeugnis

Du hast ein Recht darauf, ein Zeugnis von deinem/r Lehrberechtigten zu bekommen. Dies gilt auch dann, wenn du deine Lehrausbildung nicht in diesem Betrieb fertig machst, also das Lehrverhältnis früher aufgelöst wird, etwa wenn du entlassen wirst oder du aus dem Betrieb austrittst. Dieses Zeugnis kostet dich nichts und es darf keinerlei Formulierungen enthalten, die für dich nachteilig sind. So ein Zeugnis wird in einer ganz eigenen Sprache verfasst. In untenstehendem Link findest du Formulierungsbeispiele und was damit tatsächlich gemeint ist. Du kannst dein Zeugnis bei der Arbeiterkammer überprüfen lassen.

 

Pflichten als Lehrling

Zu all den rechtlich abgesicherten Unterstützungen bzw. Sicherheiten als Lehrling gibt es jedoch auch einige Dinge, zu denen du verpflichtet bist.
 

  • Der regelmäßige Besuch der Berufsschule ist verpflichtend, ebenso musst du deiner/m Lehrberechtigten die Zeugnisse zeigen.
  • Du musst dich bemühen, die Kenntnisse zu erlernen, die für den Lehrberuf notwendig sind.
  • Gehe sorgsam Werkzeugen, Geräten, Materialien etc. um.
  • Erfülle die dir aufgetragenen Aufgaben ordnungsgemäß.
  • Gib rechtzeitig Bescheid, wenn du nicht in die Arbeit kommen kannst, etwa weil du krank oder aus einem anderen Grund verhindert bist. Dadurch kann so früh wie möglich Ersatz gesucht werden.
  • In jedem Betrieb gibt es "Geheimnisse", die Personen außerhalb des Betriebs nicht erfahren dürfen. So etwas können beispielsweise Rezepte oder Kundendaten sein. Wenn du dir nicht sicher bist, ob etwas ein sogenanntes Betriebsgeheimnis bzw. Geschäftsgeheimnis ist, frag bei deiner/m Lehrberechtigten bzw. bei deiner/m AusbilderIn nach. So gehst du auf Nummer sicher, was du nach außen tragen darfst und was nicht.
  • Rechte und Pflichten
    Hier findest du noch einmal die Rechte und Pflichten von Lehrlingen aufgelistet.

 

Lehrabschlussprüfung

Die Lehrabschlussprüfung (LAP) kannst du am Ende deiner Lehrzeit absolvieren, bzw. unter bestimmten Voraussetzungen schon vorher (etwa wenn du die Berufsschule erfolgreich abgeschlossen hast und dein/e Lehrberechtigte/r einem vorzeitigen Antritt zustimmt). Die Anmeldung erfolgt bei den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer Österreich (die Kontaktdaten findest du im Link am Ende des Artikels). Du hast ein Recht darauf, dass dir dein/e Lehrberechtigte/r die Kosten für die LAP ersetzt, wenn du innerhalb der Lehrzeit in diesem Betrieb zum ersten Mal zur LAP antrittst.

  • Infos zur LAP
    Hier findest du Infos zur LAP, beispielsweise zur Kostenübernahme durch den/die Lehrberechtigte/n.  

Es gibt die Möglichkeit, einen Vorbereitungskurs für die LAP zu machen (z. B. am Wifi).

Bei einem guten oder ausgezeichneten Erfolg der LAP kann man ganz leicht eine Förderung von Euro 200;- oder 250,- erhalten.

Es gibt die Möglichkeit eines kostenfreien 2. und 3. Antritts zur LAP. Wenn du dich hierzu informieren möchtest, wende dich an die Wirtschaftskammer deines Bundeslandes - Die Kontaktdaten findest du im Link am Ende des Artikels.
 

Weiterverwendungspflicht nach der LAP

Nach Ende deiner Lehrzeit (du findest das Lehrzeitende auf deinem Lehrvertrag) oder früher, nämlich nach der erfolgreich abgelegten LAP, gibt es eine sogenannte "Behaltepflicht" von 3 Monaten für deinen Lehrbetrieb. Das bedeutet, dass du 3 weitere Monate in deinem Lehrbetrieb von Seiten des Betriebes beschäftigt werden musst. Möchtest du jedoch woanders arbeiten, kannst du sofort deinen Arbeitsplatz wechseln. Falls du nicht die gesamte Lehrzeit in diesem Betrieb absolviert hast, verkürzt sich auch die Weiterverwendungszeit. Hast du die LAP erfolgreich abgeschlossen, wirst du in der Weiterverwendungszeit besser bezahlt, da du ja deine Ausbildung abgeschlossen hast.
 

Nützliche Links:

Tipp

Cash Tipps der Arbeiterkammer

Für die meisten Bundesländer gibt es sogenannte "Cash Tipps" der jeweiligen Arbeiterkammer, also Tipps, welche Förderungen bzw. Beihilfen du als Lehrling bekommen kannst, sowie Tipps für den Steuerausgleich beim Finanzamt etc. Es lohnt sich, im Internet nach den Schlagwörtern Cash Tipp Lehrlinge AK (steht für Arbeiterkammer) zu suchen, schreib eventuell noch das Bundesland dazu, in dem du wohnst. Eine PDF-Version der gesuchten Broschüre kannst du dir unmittelbar und kostenlos ansehen.

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