Zwei Mädchen machen Selfie auf Brücke

Urlaubsfotos

Welche Regelungen gelten für das Veröffentlichen von Urlaubsfotos? Wir haben für euch zusammengefasst, was erlaubt ist und wo es Probleme geben könnte.

Urlaubsfotos direkt zu teilen, macht vielen Spaß. Dabei vergessen wir alle schnell, dass das Hochladen von Fotos Instagram, TikTok etc. eine Veröffentlichung ist. Ob das Einstellen eines Fotos in eine WhatsApp Gruppe, einer Veröffentlichung gleich kommt oder nicht, ist juristisch noch nicht ganz klar. Nicht alle Fotos darfst du einfach so hochladen, auch wenn du sie selbst gemacht hast!
 

Privat oder öffentlich?

Grundsätzlich gilt es einmal zu unterscheiden, ob du ein Foto in einem privaten oder öffentlichen Rahmen gemacht hast. Als privat würde z. B. eine Grillfeier bei dir im Garten gelten, als öffentlich z. B. ein Festival.
Fotos von Personen im privaten Rahmen darfst du nur dann in Facebook, Instagram & Co laden, wenn alle darauf abgebildeten Personen dir dafür die Erlaubnis geben.
Fotos von Personen im öffentlichen Rahmen darfst du im Prinzip hochladen, ohne die abgebildeten Personen davor zu fragen. Allerdings nur dann, wenn die Personen auf dem Foto nicht bloß gestellt werden. "Sauf-Fotos" und auch Nacktfotos gelten vor dem Gesetz eindeutig als bloßstellend und dürfen somit nicht veröffentlicht werden! Veröffentlichst du derartige Fotos trotzdem, können dich die abgebildeten Personen verklagen!
 

Lustig oder doch schon bloßstellend?

Die Grenzen zwischen einem lustigen Foto und einem bloßstellenden sind durchaus fließend. Vor allem kennst du das wahrscheinlich auch von dir selbst. Fotos, die du zwar lustig findest, wenn jemand anderer darauf abgebildet ist, findet man sehr schnell gar nicht mehr witzig, wenn man selbst darauf zu sehen ist. Was schlussendlich im Streitfall vor Gericht als bloßstellend gewertet wird, kann man im Vorhinein schwer sagen.
Aber darum sollte es eigentlich gar nicht gehen. Überlege, bevor du ein Foto hochlädst, ob du es auch okay finden würdest, wenn jemand ein derartiges Foto von dir verwenden würde. Im Zweifel, lieber nicht veröffentlichen.
 

Urheberrechtlich geschützt?

Wie sieht es eigentlich bei Bauwerken aus, darf man diese einfach fotografieren und dann z. B. in Facebook stellen? Es gibt die so genannte Panoramafreiheit, oder auch Straßenbildfreiheit. Diese erlaubt es, dass man Gebäude fotografieren darf, die man von öffentlichen Verkehrswegen aus sehen kann. Also z. B. das Parlament in Wien, das man von der Ringstraße aus gut sehen kann. Man darf diese Fotos dann auch veröffentlichen. Klingt einfach, leider ist es das aber dann doch auch wieder nicht. Denn in unterschiedlichen Ländern gelten unterschiedliche Richtlinien und die Panoramafreiheit kann auch eingeschränkt werden.

Beispiel Eiffelturm: Den Eiffelturm darf man tagsüber fotografieren, und im Anschluss darf man dieses Foto dann auch veröffentlichen. Aber Achtung: In der Nacht ist der Eiffelturm beleuchtet und gilt als Kunstwerk. Er darf dann zwar fotografiert werden, aber du darfst dieses Foto dann nicht veröffentlichen, also z. B. in Facebook stellen. Dafür müsstest du bei der Firma anfragen, die die Lichtinstallation gemacht hat. Dafür wäre dann eine Abgabe fällig.

Am Grund des Schloss Schönbrunn z. B. gibt es Gebäude, in denen eine Botschaft untergebracht ist. Auch diese darf man z. B. nicht fotografieren und veröffentlichen.
 

Was kann passieren?

Wenn man ein Foto eines Gebäudes veröffentlicht, das man so nicht veröffentlichen darf, kann man abgemahnt werden. Es können dann Summen von mehreren Tausend Euro gefordert werden.
 

Freunde behalten!

Grundsätzlich solltest du Freunde kurz fragen, bevor du ein Foto von ihnen veröffentlichst, also in Facebook, Instagram, eine WhatsApp-Gruppe stellst oder auch per Mail an alle Freunde verschickst. So kannst du Streitigkeiten verhindern und vor allem, bist du selbst wahrscheinlich auch froh, wenn sie das bei dir auch so handhaben.

Tipp

Kontrolle behalten!

In fast allen Apps, sozialen Netzwerken und Co ist es möglich, Einstellungen hinsichtlich der Privatsphäre zu treffen. Nütze diese Einstellungen! Bei Facebook z. B. kannst du einstellen, dass du informiert wirst, wenn dich jemand in einem Foto markiert. So kannst du die Kontrolle behalten, welche Fotos in Zusammenhang mit deinem Namen kursieren. Auch in Instagram kannst du einstellen, dass möglichst nur von dir bestätigte Nutzer/innen deine Fotos sehen können. Wie das geht, findest du in einer total einfachen Schritt für Schritt Anleitung hier:

Bikinifotos

Viele stellen Strandfotos im Bikini oder der Badehose online. Eine Studie aus England hat gezeigt, dass von 10 ins Netz gestellten sexy Fotos, 9 nach nur einer Woche auch auf anderen Portalen, häufig Erotikseiten, landen. Auch wir kennen viele Beispiele aus Österreich, bei denen Fotos von Jugendlichen, z. B. aus Facebook, für die Werbung einer Erotik-Hotline verwendet wurden. Das gilt übrigens sowohl für Fotos von Mädchen als auch von Burschen! Fotos von Burschen landen nicht selten auf homosexuellen Plattformen.

Tipp

Achtet gerade auch bei Badefotos darauf, dass ihr nicht direkt erkennbar seid. Beim Foto mit dem weißen Bikini z. B. kann die Person mit einem Fotoprogramm leicht ausgeschnitten und in eine andere Szene eingebaut werden. Bei dem Foto, auf dem das Mädchen nur von hinten erkennbar ist, ist dies schon viel unwahrscheinlicher.

Bei Fotos in dieser Art ist es einfacher, dass sie auch in einer anderen Art verwendet werden. Wenn es dir wichtig ist, möglichst wenig Risiko einzugehen, dass dein Urlaubsshot zu ganz einem anderen Thema, irgendwo verwendet wird, dann orientiere dich mehr an Fotos, bei denen du nicht direkt zu erkennen bist.
 

Urlaubsfoto zu freizügig
 

Fotos in dieser Art kannst du recht unbedenklich veröffentlichen, wenn es um das Weiterverwenden geht! Hier ist das Gesicht der Person jeweils nicht zu erkennen:

Strandbilder Urlaub

Das Einschätzen, was heikel sein kann und was nicht, ist gar nicht so einfach. Du kannst dich jederzeit bei uns melden und wir unterstützen dich bei der Einschätzung! Klar ist jedenfalls, egal wie du dich zeigst, niemand darf dich deswegen verurteilen, beleidigen oder bloßstellen.

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    Warum man sich beim Verschicken oder Veröffentlichen von sehr intimen Bildern  strafbar machen kann, kannst du hier nachlesen!

     

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