Kinderhandel

Als Menschen- bzw. Kinderhandel gilt gemäß UN-Menschenhandelsprotokoll „die Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder Aufnahme von Personen (...) zum Zweck der Ausbeutung“.

Kinder, die Opfer von Menschenhändler*innen wurden, werden auf vielfältige Weise ausgebeutet, z. B.:

  • - Durch Zwang zur Prostitution oder Pornographie
  • - Durch Zwang zu Bettelei
  • - Durch Zwang zu Kleinkriminalität wie Diebstahl
  • - Durch Zwang zu Drogenhandel
  • - Ausnutzung als Billigarbeitskräfte im Haushalt, in der Landwirtschaft, im Tourismus oder auf Baustellen.

Meistens geschieht dies durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt, Einschüchterung, gefährliche Drohung, Nötigung, Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht oder das Ausnützen besonderer Hilflosigkeit. Vielfach werden Kinder ihren Eltern oder Obsorgeberechtigten einfach abgekauft.

Bei Kindern handelt es sich auch dann um Menschenhandel, wenn keines der genannten Druckmittel angewandt wurde. Eine allfällige „Einwilligung“ des Kindes oder der Obsorgeberechtigten ist nicht relevant. Österreich hat diese Definition in die nationale Gesetzgebung (§ 104a StGB) übernommen.

 

Wie können Opfer von Kinderhandel erkannt werden?

 

Folgende Anhaltspunkte können auf das Vorliegen von Kinderhandel hinweisen:

  • - Das Kind wirkt eingeschüchtert und/oder stark abhängig
  • - Die Obsorgeberechtigung der Erwachsenen, in deren Begleitung die Kinder angetroffen werden (z.B. beim Betteln), ist unklar oder fragwürdig.
  • - Kinder werden auf der Straße durch Erwachsene kontrolliert, die sich in Sichtweite befinden; das Kind nimmt immer wieder Kontakt zu den Erwachsenen auf oder sie treffen einander an bestimmten Kontaktpunkten. Die Bewegungsfreiheit des Kindes ist eingeschränkt.
  • - Die Orte, an denen das Kind eingesetzt wird, variieren. Das Kind ist angehalten, jeden Tag eine Mindestsumme an Geld zu verdienen
  • - Die Erwachsenen gehen lieblos mit den Kindern und Jugendlichen um; es herrscht ein grober Umgangston.
  • - Es existiert eine Beziehung zwischen dem Kind und Personen mit einschlägigen Vorstrafen.
  • - Das Kind verfügt über keine Unterbringung oder kann keine Wohnadresse angeben bzw. übernachtet an seinem „Arbeitsplatz“.
  • - Das Kind besitzt keine Reisedokumente oder solche, die neu oder gefälscht sind. Die Reise und/oder der Sichtvermerk wurde von Personen organisiert, die keine elterlichen Rechte haben. Die erwachsene Person kann im ersten Moment die Kinder nicht sicher zuordnen.

 

Kinder geben sich meist nicht als Opfer von Kinderhandel zu erkennen, weil sie sich selbst nicht als Opfer sehen. Die betroffenen Kinder befinden sich in einer extremen psychischen und/oder de-facto-Abhängigkeit von Menschenhändler*innen! Diese haben ihnen u.U. ihre Dokumente abgenommen; haben sie eingeschüchtert; bedrohen sie oder ihre Familien im Heimatland; haben sie sexuell missbraucht; haben ihnen „eingebläut“, dass sie vor allem Behörden niemals anvertrauen dürfen; drohen ihnen, dass „ihre Schulden größer werden“, wenn sie sich „nicht an die Abmachungen halten“. Dies kann unter Umständen dazu führen, dass das Kind nicht kooperativ ist und sich auch nicht wie ein „Opfer“ verhält, sondern schweigt oder sich vielleicht sogar aggressiv verhält.

 

Opfer von Kinderhandel haben gewisse Opferschutzrechte. Informationen dazu finden sich in folgender Broschüre:

https://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/Zentrale/Aussenpolitik/Menschenrechte/Opferrechtebroschuere.pdf

Weitere Informationen zum Thema Kinderhandel:

https://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/Zentrale/Aussenpolitik/Menschenrechte/Folder_Kinderhandel_Web.pdf

 

Anlaufstellen:

Menschenhandelshotline des Bundeskriminalamts:

+43 / 677 / 61343434 (24/7)

menschenhandel@bmi.gv.at

 

Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels (LEFÖ-IBF)

(auch für Mädchen ab 15 Jahren)

Lederergasse 35/12–13

1080 Wien

T: +43 / 1 / 796 92 98

E: ibf@lefoe.at

www.lefoe.at

 

MEN-VIA

Unterstützung für Männer als Betroffene des Menschenhandels

T: +43 / 699 / 17 48 21 86

E: kfj.via@wienkav.at

www.men-center.at/via