Mädchen machen in einem Lokal ein Selfie

Mein Bild gehört mir!

Dein Recht am eigenen Bild - hier erfährst du, was erlaubt ist und was du gegen eine Veröffentlichung unternehmen kannst.

Fotos sind bei einer Party schnell gemacht und anschließend auch schnell im Internet oder per WhatsApp in zahlreichen Gruppen geteilt. Das kann nett und lustig sein, aber auch peinlich und strafrechtlich problematisch.

 

Stell' dir vor, du suchst einen Job! ArbeitgeberInnen suchen mittlerweile standardmäßig den Namen der BewerberInnen in gängigen Suchmaschinen. Manch lustiges Foto kann einem dann bei der Jobsuche durchaus im Weg stehen. Außerdem will man manche Fotos einfach nicht veröffentlicht haben. Und gerade auch im Falle von Cyber-Mobbing werden nicht selten auch Bilder verwendet, um Personen bloß zu stellen. Wie ist es aber eigentlich rechtlich, dürfen alle Fotos auch veröffentlicht werden?

 

Schutz vor unangenehmen Fotos

Als abgebildete Person hast du einen gesetzlichen Schutz: Denn nicht alles, was mit Fotos möglich ist, ist auch erlaubt. Gerade bei der Veröffentlichung von Fotos gibt es wichtige Einschränkungen. "Veröffentlichung" heißt, dass man die Fotos für die Öffentlichkeit zugänglich macht. Also z.B. in Facebook stellt, auf Instagram teilt, auf eine Webseite lädt, etc.. Auch das Teilen in einer größeren WhatsApp Gruppe gilt als Veröffentlichung.

 

Welche Fotos sind erlaubt?

Wenn man sich die Frage stellt, welche Fotos veröffentlicht werden dürfen, hilft es, zu unterscheiden, wo die Fotos aufgenommen wurden. Denn:

Fotos, die im öffentlichen Raum gemacht wurden, darf man prinzipiell veröffentlichen, ohne dass man das Einverständnis der dargestellten Person einholt. Öffentlicher Rahmen wäre z. B. eine Party mit mehreren 100 Personen, eine Aufnahme von einer Situation auf einer öffentlichen Straße,...

Fotos, die im privaten Rahmen gemacht wurden, darf man nicht veröffentlichen. Außer die abgebildete Person ist damit ausdrücklich einverstanden. Privater Rahmen heißt z. B. auf einer kleinen privaten Party mit 10 Gästen bei dir zu Hause, im Zimmer der Person,...

Allerdings dürfen Fotos, die andere durch das Foto selbst oder den Text beim Foto bloßstellen, auf keinen Fall veröffentlicht werden, auch nicht, wenn sie in einem öffentlichen Rahmen gemacht wurden! Denn:

 

Veröffentlichungsverbot für "nachteilige" Fotos

Nicht erlaubt, ist jede Veröffentlichung von Fotos, die die so genannten "berechtigten Interessen" der Personen auf dem Bild verletzen. Was ist aber unter den "berechtigten Interessen" der fotografierten Person zu verstehen? Der entscheidende Punkt ist, dass veröffentlichte Fotos nicht "bloßstellen" oder "herabsetzen" dürfen.

Die genaue Grenze zwischen "berechtigt" und "unberechtigt" festzulegen, ist freilich schwer möglich. Klar nachteilig wäre zum Beispiel eine "oben-ohne" Abbildung am Strand, ein Foto einer Person mit einem Schimpfwort als Beitext oder eine eindeutig betrunkene Person.

 

Der persönliche Eindruck ist nicht entscheidend

Um gegen eine Veröffentlichung vorgehen zu können, reicht es aber nicht, wenn du meinst, du würdest auf dem Bild nicht gut aussehen. Eine "Bloßstellung" muss objektiv, also allgemein, nachvollziehbar sein, es genügt nicht der rein persönliche Eindruck. Die juristischen Entscheidungen in diesem Bereich sind ziemlich streng.
Übrigens: Das Fotografieren selbst ist nicht verboten. Gesetzlich geregelt ist nur die Veröffentlichung der Fotos.

Tipp

Erspar dir rechtliche Probleme

Frage einfach die abgebildeten Personen, bevor du Fotos veröffentlichst. So bist du auf der sicheren Seite.

Unerwünschte Fotos von dir im Internet - wie reagieren?

Suche zunächst das Gespräch

Wenn du auf ein Foto stößt, dass du nicht im Netz haben möchtest, solltest du zuerst auf jeden Fall einmal versuchen, dass du oder auch deine Eltern mit der Person sprechen, die das Bild veröffentlicht hat! Bitte die Person das Foto zu löschen.

Foto auf einer Webseite

Ist das Foto auf einer Webseite, dann ersuche den Betreiber der Webseite, das Foto zu entfernen.

Foto in Facebook

Wenn du von dir ein Foto in Facebook entdeckst, das du dort nicht haben möchtest. Dann fordere die Person, die es veröffentlicht hat, per privater Nachricht auf, es zu löschen. Passiert nichst, kannst du die Person bzw. das Foto auch melden.

Tipp

Bei jedem Profil hast du die Möglichkeit, es an Facebook zu melden. Das geht ganz einfach durch ein paar Mouseklicks.

 

 

 

Unser Kooperationspartner Saferinternet.at zeigt in einer Schritt für Schritt Anleitung, wie du ein Profil selbst melden kannst.
Einfach neben "Nachricht senden" auf die drei Punkte ... klicken und melden auswählen.

In der Box die sich dann öffnet, kannst du noch weiter angeben, aus welchem Grund du das Profil meldest.

WICHTIG: Die Person die hinter dem Profil steckt, erfährt NICHT, wer es gemeldet hat!!

Tipp

Das sollte reichen. Falls es bei dir nicht klappen sollte, kannst du dich jederzeit auch an uns wenden und wir können mit dir noch einmal gemeinsam mit Facebook Kontakt aufnehmen! Wir haben in Zusammenarbeit mit Saferinternet.at und dem Internetombudsmann einen direkten Kontakt zu Facebook hergestellt.

 

Auch Klagen sind möglich

Wenn nichts hilft, kannst du in folgenden Fällen auch klagen:
1. Jemand anderer hat ein Foto von dir gemacht: Vorausgesetzt, dass die Veröffentlichung gegen deine berechtigten Interessen verstößt, hast du das Recht, dass diese Person das Foto entfernt ("Unterlassungsanspruch").
2. Du hast ein Foto gemacht und jemand anderer hat es im Internet veröffentlicht: Hier hast du als FotografIn einen so genannten unbedingten Unterlassungsanspruch und auch einen Schadenersatzanspruch. Denn ein Foto gilt als ein nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Werk.


In beiden Fällen musst du, wenn du eine Klage einbringen willst, einen Anwalt / eine Anwältin beauftragen. Für Streitigkeiten nach dem Urheberrecht ist nämlich, unabhängig vom Streitwert, immer das Landesgericht zuständig und dort benötigst du einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin. Manchmal hilft aber auch bereits das Aufforderungsschreiben eines Anwalts / einer Anwältin an den Betreiber der Webseite und du bzw. deine Eltern müssen gar nicht mehr klagen.
Die Kosten eines solchen Verfahrens bekommst du ersetzt, sofern die / der Beklagte sie zahlen kann. Da die Kosten einer derartigen Klage hoch sein können, sollte man sich im Vorhinein überlegen, ob sich eine Klage auszahlt.

 

Ausländische Webseiten

Fies: Wenn der Betreiber der Webseite im Ausland ist, hast du oft nur wenig Chancen, zu deinem Recht zu kommen.

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