Drei Finger mit aufgemalter trauriger Familie

Scheidung - bei wem werde ich wohnen?

Lassen sich die Eltern scheiden, so ziehen sie meist auch auseinander. Die Entscheidung, bei wem du wohnen möchtest, ist oft nicht leicht zu treffen.

Eine schwere Entscheidung

Vielen Jugendlichen fällt es im Falle einer Scheidung der Eltern schwer zu entscheiden, ob sie bei Mutter oder Vater leben möchten. Sie wollen keinen von beiden kränken und keinen Elternteil missen.

Zu diesem Zeitpunkt ist es ratsam, das Gespräch mit den Eltern zu suchen und mit ihnen über die Situation zu sprechen.

Tipp

Entscheidungshilfen

  • Ein ruhiger Ort, an dem du dich wohl fühlst, schafft die Voraussetzung, um sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.

  • Zu beachten ist der künftige Wohnort. Zieht ein Elternteil in einen anderen Stadtteil oder Ort, von dem aus du Freunde oder die Schule nur schwer erreichen kannst oder die Schule sogar wechseln müsstest?

  • Brächte dies Vorteile mit sich und wäre spannend oder würdest du die alte Umgebung und die Freunde vermissen?

  • Werden die Eltern beide in der Nähe von Freunden und Schule wohnen, so bleibt einer vielleicht in der bisherigen Wohnung oder dem Haus. Ist dies voll mit schönen Erinnerungen und du hängst an deinem Zimmer? Oder möchtest du lieber nicht zu sehr an die Vergangenheit erinnert werden, sondern mal etwas Neues ausprobieren?

  • Haben sich die Geschwister schon entschieden? Wenn ja, kannst du auch ihre Entscheidung in deine Überlegungen mit einbeziehen und sich überlegen, ob du mit ihnen zusammen wohnen möchtest.

  • Überlegenswert ist auch, welcher Elternteil mehr Zeit haben wird. Muss einer von beiden täglich sehr lange arbeiten oder fährt oft auf Geschäftsreisen, so wärst du eventuell oft alleine zu Hause. Du müsstest deine Hausübungen selbstständig machen oder auch für dich kochen.
    Da beide Elternteile nach einer Scheidung oft mehr arbeiten müssen, solltest diese Fakten vor einer Entscheidung mit ihnen abklären.


So sagst du es den Eltern

Sprich mit beiden Elternteilen über die Entscheidung. Ob einzeln, oder gemeinsam entscheidet man selbst.

In dem Gespräch kannst du ihnen mitteilen, dass du sie beide gleich gerne hast und dir daher die Entscheidung schwer fiel.

Du solltest ihnen auch vermitteln, dass der Entschluss nichts damit zu tun hat, dass du einen Elternteil bevorzugst. Teile ihnen die objektiven Gründe für die Entscheidung mit.
 

Die Konsequenzen der Entscheidung

Künftig wirst du mit dem Elternteil zusammenleben, für den du dich entschieden hast. Im Regelfall wirst aber auch den anderen sehen. Dies ist meist jedes zweite Wochenende der Fall.

Du kannst mit den Eltern eventuell aber auch ausmachen, dass du auch den nicht im Haushalt lebenden Elternteil öfter siehst.

Schattenabbildung: zerbrochenes Haus, getrennte Familie

 

Rechte von Kindern und Jugendlichen bei Scheidung

Unter zehn Jahre hast du im Falle einer Scheidung das Recht, durch einen Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe, durch einen psychologischen Sachverständigen oder durch einen Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe angehört zu werden.

Bist du über zehn Jahre, hast du das Recht auf eine Anhörung durch den zuständigen Richter.

Sprichst du mit den zuständigen Personen über deine Eltern, so kannst du darauf bestehen, dass diese nicht anwesend sind. Wenn du möchtest, kannst du aber eine andere Person mitnehmen.
 

Tipp

Kinderbeistand

Kinder, die von einer strittigen Scheidung betroffen sind, können Unterstützung durch einen so genannten Kinderbeistand erhalten. Dieser Kinderbeistand vertritt deine Interessen und Wünsche. Er/sie ist so etwas wie dein/e Vertraute/r und sorgt dafür, dass deine Wünsche und Bedürfnisse vertreten werden.
Bestellt wird ein Kinderbeistand vom Gericht - entweder von Amts wegen oder auf Anregung beteiligter Personen oder Institutionen. Wenn du bei einem Scheidungsverfahren, also das Gefühl hast, dass niemand deine Bedürfnisse hört, dann kannst du einen Erwachsenen deines Vertrauens bitten, sich über den Kinderbeistand zu erkundigen und eventuell einen für dich zu organisieren.

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