Mädchen hält Schild "HELP"

Hilfe bei Gewalt in Beziehungen

Was kannst du tun, wenn der*die Freund*in schlägt oder droht? An welche Beratungsstellen kannst du dich bei Gewalt in der Partnerschaft wenden? Hier kannst du es herausfinden …

 
Erste Anzeichen erkennen

Gewalt in einer Beziehung schleicht sich meistens nach und nach ein. Zu Beginn einer Beziehung schwebst du im siebten Himmel. Irgendwann tauchen dann vielleicht Beleidigungen oder Beschimpfungen auf. Oder der*die Partner*in ist grundlos eifersüchtig und will dauernd kontrollieren, wem du schreibst.

Erste Anzeichen, dass der*die Partner*in zu Gewalt neigt, lassen sich manchmal schon früh in einer Beziehung erkennen. Einige Anzeichen findest du hier:

Klare Grenzen bei Gewalt setzen

Egal, ob es das erste Mal oder schon wiederholt zu Gewalt kam: Du kannst jederzeit Grenzen setzen. Zeige deinem*deiner Partner*in deutlich: Ich lasse so etwas nicht mit mir tun! Z. B.:

  • Brich den Kontakt zu ihm*ihr ab!
  • Schrei laut um Hilfe!
  • Verständige die Polizei!
  • Lauf weg von ihm*ihr! Fahre zu einer anderen Person z. B. Eltern, Freund*in!

Es kann auch sein, dass du beim Erleben von Gewalt total überfordert bist. Du fühlst dich vielleicht nicht in der Lage irgendwie zu reagieren. Kein Grund sich im Nachhinein deswegen Vorwürfe zu machen – das ist ganz normal. Du warst einfach geschockt, weil dich die Gewalt überwältigt hat. Du kannst auf Gewalt auch erst dann reagieren, wenn du dich dazu in der Lage fühlst.

Schütze dich

Gewalt ist gefährlich! Körperliche Gewalt kann zu Verletzungen, bleibenden Behinderungen oder im Extremfall zur Lebensgefahr führen. Bei körperlicher Gewalt sollest du so schnell wie möglich flüchten oder dich schützen! Z. B.

  • Weglaufen
  • Gesicht, Kopf und Oberkörper mit Armen schützen
  • Sich in einem sicheren Raum einsperren und die Polizei verständigen
  • Zu Personen flüchten, die dir helfen können (z. B. Nachbarn, öffentliche Plätze)

Du kannst nicht zu deinen Eltern oder einem*einer Freund*in fahren? Dann können vorübergehend auch Notschlafstellen und Krisen-Einrichtungen für Jugendliche in Frage kommen. Ab 18 Jahren können sich Frauen an ein Frauenhaus wenden.

 

Bleib nicht allein

Es ist nicht leicht über erlebte Gewalt zu reden. Dafür kann es verschiedene Gründe geben z. B., weil du Angst vor den Folgen hast oder noch nicht weißt wie es weitergehen soll. Es tut dir sicher auch noch weh, dass sich dein*e Partner*in so verhalten hat. Vielleicht schämst du dich deswegen vor anderen auch.

Trotzdem: Es tut dir einfach gut, wenn du dich bei erlebter Gewalt jemand anvertrauen kannst, der*die für dich da ist und dir zuhört. Kennst du eine Person, die sich dafür eignet?

Du kannst dich auch gerne vertraulich an unsere Beratungsangebote wenden. Wir sind für dich da, können verschiedene Möglichkeiten besprechen und wir werden dir keinen Druck machen. 

Weitere vertrauliche Telefon-Helplines, die bei Gewalt in der Beziehung helfen:

 

Lass dir nicht die Schuld für die Gewalt geben

Es kann sein, dass die gewalttätige Person versucht, dir für die Gewalt die Schuld zu geben z. B. „Hättest du mich nicht so provoziert, dann hätte ich dich nicht geschlagen“. Oder die Person versucht die Gewalt zu verharmlosen z. B. „Es war ja nicht so schlimm. Ich habe nur ein wenig die Kontrolle verloren!“.

Lass dir nicht die Schuld geben und akzeptiere keine Verharmlosung! Gewalt braucht eine klare Haltung von dir! Schuld ist immer nur der*diejenige der*die Grenzen überschreitet und Gewalt ausübt.

 

Beratungsstellen bei Gewalt in der Beziehung

Es gibt in ganz Österreich viele Beratungsstellen, die Hilfe bei Gewalt in der Partnerschaft anbieten. Scheu dich nicht, Infos einzuholen und herauszufinden, welche Möglichkeiten für dich in Frage kommen. Du kannst hier Hilfe bekommen, wenn du Gewalt erlebt hast. Viele Beratungsstellen bieten auch Hilfe an, wenn du selbst Gewalt ausgeübt hast.

 

Gesetze bei Gewalt in der Partnerschaft

Es gibt verschiedene strafbare Handlungen, die bei Gewalt in der Beziehung wirksam werden können und die du bei der Polizei anzeigen kannst.

Bei körperlicher Gewalt kann es sich z. B. um Körperverletzung (§ 83, § 84, § 87 StGB), Freiheitsentziehung (§ 99 StGB) oder fortgesetzte Gewaltausübung (§ 107b StGB) handeln. Bei sexueller Gewalt um Vergewaltigung (§ 201 StGB) oder sexuelle Nötigung (§ 202 StGB). Psychische Gewalt kann sich z. B. in gefährlicher Drohung (§ 107 StGB), Stalking (§ 107a, 107c) oder Nötigung (§ 105, 106 StGB) äußern.

Melde dich bei uns, wenn du Fragen zu den rechtlichen Bestimmungen hast!

Wegweisung und Betretungsverbot

Wohnst du mit deinem*deiner Partner*in zusammen? Bei Gewalt kann die Polizei dem*der gewalttätigen Partner*in vorschreiben, die Wohnung zu verlassen. Er*Sie darf die Wohnung dann erst einmal 2 Wochen nicht mehr betreten. Dabei spielt es keine Rolle, wem die Wohnung gehört.

 

Hast du Fragen? Brauchst du Hilfe? Kennst du jemand, der Hilfe wegen Gewalt in der Beziehung braucht? Wir sind für dich da – vertraulich, kostenlos, rund um die Uhr!

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