Was ist sexueller Missbrauch?
Bei sexuellem Missbrauch ist ein*e Erwachsene*r oder ältere*r Jugendliche*r mit einem Kind in Kontakt, um sich sexuell zu erregen oder zu befriedigen.
Bei sexuellem Missbrauch …
- werden sexuelle Grenzen überschritten
Das beginnt z. B. bei Blicken, die sich komisch anfühlen oder auch scheinbar zufälligen Berührungen und geht bis zu sexuellen Handlungen oder Vergewaltigung.
- wird eine Überlegenheit ausgenützt
z. B. der*die Erwachsene droht, ist gewalttätig oder rechtfertigt durch falsche Erklärungen seine*ihre sexuellen Übergriffe
- wird ein Vertrauensverhältnis missbraucht
Die Täter*innen sind meistens Personen, die das Kind gut kennt und denen es vertraut, z. B. Eltern, Großeltern, ältere Geschwister, Verwandte, Nachbarn, Ärzt*innen … Dadurch verschwimmen für das Kind bei den sexuellen Übergriffen die Grenzen zwischen „gut“ und „böse“ oder zwischen „lieb“ und „nicht lieb“. Das Vertrauensverhältnis erschwert es für das Kind die missbrauchenden Handlungen und Personen als solche wahrzunehmen.
Rede über deine Gefühle
Erwachsene, die ein Kind sexuell missbrauchen versuchen meistens durch falsche Informationen oder Erklärungen ihre Handlungen als „normal“ darzustellen. Als Kind kann man nicht unterscheiden ob die Erklärungen richtig oder falsch sind. Manche Handlungen machen aber vielleicht ein komisches Gefühl.
Such dir eine Person, der du vertraust und rede mit ihr, wenn du ein seltsames Gefühl hast. Über Gefühle solltest du immer reden dürfen – besonders, wenn es um deinen Körper geht. Sei ganz besonders misstrauisch, wenn ein*e Erwachsene*r oder ältere*r Jugendliche*r von dir verlangt, etwas geheim zu halten. Wenn dir ein Geheimnis ein schlechtes, ungutes Gefühl gibt, dir Angst macht oder dich verwirrt, ist es besonders wichtig, darüber zu reden.
Du kannst auch mit uns darüber vertraulich und anonym reden oder schreiben. Melde dich dazu gerne in unseren Beratungsangeboten!
Wer sind die Täter*innen?
Die meisten Täter*innen sind männlich (ca. 85%), ein kleiner Teil auch Frauen. Ungefähr jede*r dritte Täter*in ist selbst erst unter 18 Jahre alt. Es sind meistens Personen, die das Kind schon kennt z. B. aus der Familie oder Bekannte. Sie haben keine Auffälligkeiten und kommen aus allen sozialen Schichten. Von Außen ist nicht anhand von bestimmten Merkmalen vorhersagbar, dass diese Personen zu Täter*innen werden. Der sexuelle Missbrauch wird so gut wie immer geplant und vorbereitet und passiert nicht zufällig.
Was sind die Folgen der sexuellen Misshandlung?
Die Folgen können von Person zu Person ganz unterschiedlich sein. Manchen Betroffenen ist es möglich die Übergriffe zu überwinden, andere leiden vielleicht für viele Jahre an den Folgen der Misshandlung. Sexueller Missbrauch kann zu unterschiedlichen Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern führen, aber es gibt keine bestimmten Symptome, an denen man eindeutig erkennen kann, ob es einen Missbrauch gegeben hat. Jede*r geht anders damit um. Z. B. kann es sein, dass ein Kind in der Schule schlechter wird, weil es sich wegen der Übergriffe nicht mehr gut konzentrieren kann. Ein anderes Kind wird in der Schule vielleicht besser, weil es sich dort sicher fühlt.
Täter*innen setzen oft Drohungen, Gewalt oder falsche Erklärungen ein. Das kann bei Betroffenen zu starken Ängsten, Verwirrung oder einem Gefühl der Hilflosigkeit führen. Vielen fällt es deshalb schwer sich Hilfe zu suchen, weil sie negative Folgen für sich oder andere Personen befürchten.
Tipp
- Lass dir nicht einreden, dass dir niemand glauben wird
- Lass dir nicht einreden, dass du „mitschuldig“ an sexuellen Handlugen bist
- Lass dir nicht einreden, dass du schuld an den Folgen bist, wenn du dir Hilfe suchst
Das stimmt alles nicht. Das sind nur falsche Erklärungen, die von der sexuell übergriffigen Person eingesetzt werden, damit er*sie nicht auffliegt! Schuld ist immer nur die ältere Person, die die sexuellen Grenzen überschritten hat.
Traumatisierung durch sexuelle Gewalt
Das Erleben von sexualisierter Gewalt kann auch zu einer Traumatisierung führen. Von einer Traumatisierung spricht man, wenn ein Ereignis so belastend und bedrohlich ist, dass es psychisch nicht verarbeitet werden kann. Die eigenen Bewältigungsmöglichkeiten sind dabei überfordert. Anzeichen einer Traumatisierung können schon bald nach einem sexuellen Übergriff auftreten oder auch erst nach längerer Zeit.
Wie sich eine Traumatisierung zeigen kann erfährst du hier:
Auswirkungen auf Sexualität
Erlebte sexuelle Gewalt kann auch Auswirkungen auf Beziehungen haben. Es kann z. B. sein, dass man eine*n Partner*in hat, den*die man echt gut findet und es trotzdem schwierig ist, sich näherzukommen. Vielleicht kommen auch gerade in solchen nahen Momenten Gefühle oder Erinnerungen an die bedrohliche Situation des Übergriffs auf. Es ist verständlich, dass es Zeit braucht, die sexuelle Gewalterfahrung und Grenzüberschreitung zu verarbeiten bzw. falls es Thema ist, auch die Situation hier und jetzt von der Situation dort und damals zu "entkoppeln". Professionelle Unterstützung vor Ort kann da sehr hilfreich sein. Wenn du zu den Angeboten vor Ort Infos brauchst, melde dich gern bei uns in der Beratung.
Hier kannst du herausfinden welche Hilfen es für Betroffene von sexuellem Missbrauch gibt:
Gesetze zu sexuellem Missbrauch
Ist jemand über 14 Jahre alt, dann darf er mit unter 14-Jährigen keine sexuellen Handlungen ausüben. Sonst handelt es sich um sexuellen Missbrauch (§ 206 und § 207 StGB).
Einzige Ausnahmen:
- ab 13 ist Geschlechtsverkehr erlaubt, wenn der*die Partnerin nicht mehr als 3 Jahre älter ist
- Petting (= Zärtlichkeiten ohne Geschlechtsverkehr) ist ab 12 Jahren erlaubt, wenn der*die Partner*in nicht mehr als 4 Jahre älter ist
Ab 14 Jahren gilt man als sexualmündig und es gibt keine Altersbeschränkungen für sexuelle Handlungen mehr zu älteren Personen. Natürlich gilt auch hier: In der Sexualität ist nur das erlaubt, was beide wollen.
Auch bestimmten Berufsgruppen wie Lehrer*innen, Erzieher*innen, Personen aus Gesundheitsberufen, Seelsorgern und Stief- oder Adoptiveltern sind sexuelle Handlungen mit Minderjährigen aufgrund ihrer Stellung nicht erlaubt (§ 212 StGB).
Bei den Gesetzen spielt es keine Rolle, ob die jüngere Person ihr Einverständnis für sexuelle Handlungen gegeben hat. Ob eine sexuelle Handlung strafbar ist, hängt von den Altersgrenzen ab. Die Regelungen sind für homo- und heterosexuelle Kontakte gleich.
Diese gesetzlichen Regelungen zu den Altersgrenzen für Sex (= Schutzalter) gelten in Österreich. Im Ausland können andere Altersgrenzen gelten. Die Altersregelungen für sexuelle Kontakte in EU-Staaten findest du hier:
http://www.protection-of-minors.eu/de/index
Brauchst du Unterstützung? Du kannst dich bei uns für Beratung vertraulich und anonym melden. Wir sind gerne für dich da!