Ein Smartphone auf dem mehrere Social Media Apps sichtbar sind.

FAQ Beiträge und Kommentare löschen lassen

Welche Beiträge und Kommentare von anderen kannst du auf Social Media Plattformen löschen lassen? Infos und Tipps, wie das Melden und Löschen-Lassen auf Online Plattformen funktioniert findest du hier.

Du kannst Beiträge und Kommentare melden und löschen lassen, wenn sie gegen österreichische Gesetze oder gegen die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Online Plattform verstoßen.

Rechtswidrig können Beiträge und Kommentare auf Social Media Plattformen z. B. sein wegen

  • Beleidigung (§ 115 StGB),
  • Cybermobbing (§ 107c StGB),
  • Erpressung (§ 144 StGB),
  • Gefährlicher Drohung (§ 107 StGB),
  • Verletzung von Urheberrechten,
  • Verletzung des Datenschutzes,
  • Beleidigung oder Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung, Geschlecht, nationaler oder ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Rasse, Sprache, Staatsangehörigkeit, körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung, Alter oder Religion (Verhetzung §283 StGB),
  • Nationalsozialistische Wiederbetätigung (Verbotsgesetz 1947),
  • Veröffentlichung von bildlichen sexualbezogenen Darstellungen minderjähriger Personen (§207a StGB),
  • Aufforderung oder Gutheißung terroristischer Straftaten (§282a StGB),
  • Grooming (§ 208a StGB)
  • und auch noch aus anderen Gründen.

Einige Meldemöglichkeiten auf Online Plattformen sind kompliziert. Vertrauenswürdige Hinweisgeber (Trusted Flagger) können dich beim Löschen-Lassen von illegalen öffentlichen Online Inhalten unterstützen. Online Plattformen sind innerhalb von Europa verpflichtet, den Meldungen von vertrauenswürdigen Hinweisgebern möglichst schnell nachzugehen und deren Meldungen werden von den Plattformen vorgereiht.

Rat auf Draht ist anerkannter vertrauenswürdiger Hinweisgeber zum Melden von illegalen Inhalten auf allen Online Plattformen und kann dich beim Löschen-Lassen unterstützen. Wenn du einen rechtswidrigen Beitrag oder Kommentar löschen lassen willst, kannst du uns die URL des Inhalts über unser Meldeformular schicken. Wir überprüfen den gemeldeten Inhalt und melden ihn bei der Online Plattform. Weder die Online Plattform noch andere User:innen erfahren, wer den Beitrag oder Kommentar gemeldet hat.

 

Ja, die meisten rechtswidrigen Inhalte kannst du bei der Polizei anzeigen. Die meisten rechtswidrigen Inhalte sind sogenannte Offizialdelikte. Erfährt die Polizei von einem möglichen Offizialdelikt, muss sie Ermittlungen aufnehmen, um einen möglichen Straftatbestand beurteilen zu können. Die Ergebnisse der polizeilichen Ermittlung werden der Staatsanwaltschaft vorgelegt. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann, ob es zu einer Anklage von Beschuldigten und einer Gerichtsverhandlung kommt. Bis zum Beginn einer Gerichtsverhandlung kann es oft einige Monate dauern. Eine Anzeige bei der Polizei beseitigt einen rechtswidrigen Zustand im Zusammenhang mit einem Online Inhalt oft nicht sofort, sondern man muss mitunter auf das Ergebnis der Gerichtsverhandlung warten.

Sogenannte Privatanklagedelikte kann man bei der Polizei nicht anzeigen. Privatanklagedelikte sind z. B. üble Nachrede, Kreditschädigung oder Beleidigung (in gewissen Fällen kann aber auch die Beleidigung angezeigt werden). Privatanklagedelikte kann man als Opfer mit einem oder einer Rechtsanwält:in selbst bei Gericht einklagen.

Sofern es zutrifft, ist es von Vorteil bei der Begründung der Meldung „als rechtswidrig melden“ auszuwählen. Meldungen zu „rechtswidrigen“ gemeldeten Inhalten müssen von der Online Plattform beantwortet werden. Bei einigen Online Plattformen wirst du gefragt, gegen welches Gesetz der gemeldete Inhalt verstößt. Wenn du dir nicht sicher bist, welches Gesetz du auswählen sollst, kannst du gerne in unseren Beratungsangeboten nachfragen.

Wurde ein rechtswidriger Beitrag oder rechtswidriges Profil nicht gelöscht kannst du Folgendes versuchen:

  • Grund der Meldung überprüfen: Überprüfe, ob du den richtigen Meldegrund ausgewählt hast. Eventuell kann es helfen einen Beitrag als rechtswidrig zu melden und das entsprechende Gesetz auszuwählen. Wir helfen dir dabei gern in unseren Beratungsangeboten.
  • Weitere Personen bitten, den Beitrag zu melden: Es kann helfen andere Personen (z. B. Familienmitglieder, Freund:innen) zu bitten, den Beitrag ebenfalls bei der Plattform zu melden. Je öfter ein Beitrag gemeldet wird, desto größer sind eventuell die Chancen, dass er entfernt wird.
  • Profil anschreiben und zur Löschung auffordern: Du kannst versuchen das betreffende Profil mit einer Nachricht anzuschreiben und dem oder der User:in mitteilen, dass er oder sie rechtswidrige Inhalte veröffentlicht hat. Du kannst dann versuchen den oder die User:in aufzufordern, diese Inhalte wieder selbst zu löschen.
  • Einen Beitrag mit Hilfe von Trusted Flaggern zu melden: Rat auf Draht ist anerkannter Trusted Flagger für Online Plattformen und kann dir beim Entfernen illegaler Online Inhalte helfen. Alle Infos dazu findest du in unserem Trusted Flagger Bereich.
  • Anzeige bei der Polizei: Viele der rechtswidrigen Inhalte sind sogenannte Offizialdelikte und können bei der Polizei angezeigt werden. Dazu zählen z. B. gefährliche Drohung, Erpressung, Cybermobbing, Cyberstalking, Nötigung, Verhetzung, Verleumdung, bildliches Kindesmissbrauchsmaterial oder nationalsozialistische Inhalte.
  • Streitschlichtungsstelle der RTR für Online Plattformen: Wurde bereits selbst erfolglos versucht einen rechtswidrigen Inhalt entfernen zu lassen kann bei bestimmten Beschwerdegründen (z. B. Online Plattform reagiert nicht, Konto wurde gesperrt, Meldung wurde nicht wirksam oder transparent überprüft etc.) ein Streitschlichtungsverfahren bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) eingebracht werden.
  • Gerichtlicher Unterlassungsauftrag: Werden Persönlichkeitsrechte im Zusammenhang mit Hass im Netz verletzt, besteht für volljährige Personen bzw. für gesetzliche Vertreter von Minderjährigen die Möglichkeit einen gerichtlichen Antrag auf Unterlassung einzubringen, mit dem u. a. auch eine Löschung von Inhalten auf einer Online Plattform gerichtlich angeordnet werden kann. Da dieser Antrag mit Kosten und einem Kostenrisiko verbunden sein kann, ist eine vorherige rechtliche Beratung zu empfehlen z. B. bei ZARA – Beratungsstelle gegen Hass im Netz

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