Ja, die meisten rechtswidrigen Inhalte kannst du bei der Polizei anzeigen. Die meisten rechtswidrigen Inhalte sind sogenannte Offizialdelikte. Erfährt die Polizei von einem möglichen Offizialdelikt, muss sie Ermittlungen aufnehmen, um einen möglichen Straftatbestand beurteilen zu können. Die Ergebnisse der polizeilichen Ermittlung werden der Staatsanwaltschaft vorgelegt. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann, ob es zu einer Anklage von Beschuldigten und einer Gerichtsverhandlung kommt. Bis zum Beginn einer Gerichtsverhandlung kann es oft einige Monate dauern. Eine Anzeige bei der Polizei beseitigt einen rechtswidrigen Zustand im Zusammenhang mit einem Online Inhalt oft nicht sofort, sondern man muss mitunter auf das Ergebnis der Gerichtsverhandlung warten.
Sogenannte Privatanklagedelikte kann man bei der Polizei nicht anzeigen. Privatanklagedelikte sind z. B. üble Nachrede, Kreditschädigung oder Beleidigung (in gewissen Fällen kann aber auch die Beleidigung angezeigt werden). Privatanklagedelikte kann man als Opfer mit einem oder einer Rechtsanwält:in selbst bei Gericht einklagen.