Junge Frau mit nacktem Oberkörper

Nacktbilder

Nacktbilder werden mitunter beim Flirten oder als Liebesbeweis verschickt. Ob du das möchtest, entscheidet du selbst. Wann es erlaubt und wann es strafbar ist, erfährst du hier.

Als Jugendliche:r hast du das Recht auf eine selbstbestimmte Sexualität. Du bestimmst, wie du deine Sexualität leben möchtest. So kannst du ab deinem 14. Geburtstag auch selbst bestimmen, ob du jemanden ein freizügiges Bild oder Video von dir schicken möchtest. Einiges gilt es allerdings zu beachten, damit du dich nicht selbst strafbar machst. Denn die Strafen können wirklich heftig sein. Es lohnt sich, zu wissen, was erlaubt und was strafbar ist.

 

Nacktbilder und das Gesetz

Der § 207a StGB "Bildlich sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial und bildliche sexualbezogene Darstellungen minderjähriger Personen" soll Kinder und Jugendliche schützen. Allerdings ist dieses Gesetz so formuliert, dass man sich auch als Jugendlicher leicht strafbar machen kann. Dieses Gesetz regelt, vereinfacht ausgedrückt, wann pornografische Fotos oder Videos von Personen unter 18 gemacht, angeschaut und auch weitergeleitet werden dürfen.

 

Wann ist ein Foto oder Video pornografisch?

Strafbar kannst du dich nach diesem Gesetz nur dann machen, wenn es sich um ein pornografisches Foto oder Video handelt. Was als pornografisch eingestuft wird und was nicht, ist schwer zu sagen und wird im Einzelfall von der Polizei bzw. in letzter Instanz vor Gericht entschieden. Als Richtlinie gilt Folgendes:

Ein Foto bzw. Video gilt mit großer Wahrscheinlichkeit dann als pornografisch, wenn

  • primäre Geschlechtsorgane zu sehen sind und der Fokus auch auf den Geschlechtsteilen liegt, also z. B. die Scheide oder der Penis im Vordergrund sind,
  • eine geschlechtliche Handlung, z. B. Selbstbefriedigung oder Geschlechtsverkehr, gezeigt bzw. angedeutet wird (z. B. wenn ein Bursch sich mit dem Penis in der Hand fotografiert), bzw.
  • der oder die Empfänger:in mit dem Foto/Video erregt werden soll.

Tipp

Wann sind Nacktbilder nicht pornografisch?

Mit großer Wahrscheinlichkeit nicht-pornografisch sind z. B. Bilder, die eine Person einfach nackt (ohne aufreizende Pose) zeigen. Denn Nacktheit alleine gilt nicht als pornografisch! Auch "Oben-Ohne Fotos" und Fotos bei denen weder Penis, noch Scheide oder Po-Öffnung zu sehen sind, sollten im Normalfall nicht als pornografisch gelten.

 

Wann darf ich ein pornografisches Foto/Video von mir versenden?

Sobald du 14 Jahre alt bist, darfst du ein Foto und auch ein Video von dir, das vor dem Gesetz als pornografisch gilt, an Personen schicken, die ebenfalls bereits mindestens 14 Jahre alt sind und dieses Foto bzw. Video auch haben möchten. Diese Personen dürfen das Foto/Video dann auch bei sich haben, es allerdings nicht weiterschicken und niemand anderem zeigen.

Möchtest du nicht mehr, dass eine Person das Foto/Video hat, dann kannst du sie zum Löschen auffordern. Die Person muss das Foto dann "innerhalb eines vertretbaren Zeitraums" löschen.

Beispiel: Wenn Mia (15) ein Video von sich bei der Selbstbefriedigung macht und dieses an Jonas (16) schickt, der es auch haben möchte, dann darf sie dieses Video schicken. Denn sie ist bereits 14, er ist ebenso über 14 Jahre alt, sie möchte das Video schicken und er möchte es haben.
Sie dürfte das Video aber nicht an Sebastian (15) schicken, weil dieser ausdrücklich gesagt hat, dass er das Foto nicht haben möchte.

 

Wenn mir jemand ein pornografisches Foto/Video zusendet, wann darf ich es gespeichert lassen?

Sobald die Person im Video bzw. am Foto unter 18 Jahre alt ist, darfst du ein Foto/Video nur dann straffrei bei dir gespeichert lassen, wenn

  • dir die Person, die am Foto, im Video zu sehen ist, das Foto/Video auch selbst geschickt hat! Sobald dir jemand anderer als die sichtbare Person ein pornografisches Video/Foto von einer Person unter 18 schickt, machst du dich klar strafbar, wenn du es bei dir behältst!
  • die Person, die im Video, am Foto zu sehen ist, zum Zeitpunkt der Aufnahme bereits 14 Jahre alt war. Denn es gilt immer das Alter der Person zum Zeitpunkt, als das Foto/Video gemacht wurde.


Beispiel: Also wenn Ralf (16) ein Foto von sich macht, bei dem er seinen Penis in der Hand hält und es Bernd (16) schickt, dann darf Bernd dieses Foto auf seinem Handy gespeichert lassen, da Ralf das Foto selbst geschickt hat und er zum Zeitpunkt der Aufnahme auch bereits über 14 Jahre alt war.

Verboten ist aber, wenn du ein freizügiges Foto oder Video von einer Person unter 18 Jahren bekommst, das dir allerdings nicht die Person selbst schickt, die auf dem Foto zu sehen ist. In diesem Fall solltest du das Foto direkt von deinem Handy löschen. Manchmal werden im Vertrauen getauschte Bilder im Streit weitergeschickt und dann oft über viele WhatsApp Gruppen weiterverteilt. Wenn diese Fotos bzw. Videos pornografisch sind, also Penis, Scheide oder Po-Öffnung direkt zeigen, dann macht sich jede:r strafbar, der oder die das Foto am Handy/Laptop hat und es nicht von der abgebildeten Person selbst bekommen hat. Auch jeder und jede, der oder die das Foto bzw. Video weiterschickt, macht sich strafbar. Denn pornografische Fotos oder Videos von Personen zwischen 14 und 18 Jahren dürfen nur von der Person verschickt werden, die auch auf dem Foto bzw. dem Video abgebildet ist.

 

Wann darf man von einer Person unter 18 pornografische Aufnahmen machen?

Du selbst darfst dann eine Person in einer pornografischen Art und Weise filmen bzw. fotografieren, wenn die Person bereits mindestens 14 ist und ausdrücklich möchte, dass du das machst. Sie dich also darum bittet. 

Beispiel: Macht z. B. ein 15-jähriges Mädchen von ihrem 16-jährigen Freund ein Nacktfoto, ist die Herstellung und auch das Besitzen erlaubt. Voraussetzung ist natürlich, dass der Bursch das auch möchte. Macht allerdings ein 15-jähriges Mädchen ein derartiges Foto von ihrem 13-jährigen Freund, dann wäre das vom Gesetz her nicht erlaubt, da er ja noch nicht 14 ist.
 
Klar verboten ist, wenn freizügige Fotos oder Videos unter Druck oder Zwang, im Rahmen eines Abhängigkeitsverhältnisses bzw. in Verbindung mit Erpressung entstehen!

Es darf auch niemand von dir ohne deine Zustimmung "upskirting" Fotos machen, also dir z. B. "unter den Rock" oder ins Dekollete fotografieren - egal, ob du unter 18 oder über 18 bist. Mehr zum Thema "Upskirting" findest du in unserem Artikel zur sexuellen Belästigung online.

 

Warum Weiterleiten von pornografischen Fotos/Videos fast immer strafbar ist

Die Verbreitung von pornografischen Fotos und Videos durch Dritte ist klar strafbar. Was heißt das?

Beispiel:
Schickt dir ein Freund z. B. ein Nacktfoto von seiner Freundin, dann darfst du das Foto nicht bei dir gespeichert lassen, da es dir ja nicht die Person geschickt hat, die auf dem Foto abgebildet ist.
Du darfst es auch nicht weiterschicken, z. B. in eine WhatsApp Gruppe laden. Auch dann nicht, wenn seine Freundin damit einverstanden ist.
 

Tipp

Checkliste!

Ich bekomme ein freizügiges Foto bzw. Video geschickt, darf ich es gespeichert lassen?
  • JA, wenn die abgebildete Person bereits 14 ist und sie beim Erstellen des Videos bzw. Fotos bereits 14 gewesen ist.
  • JA, wenn dir die abgebildete Person das Foto/Video selbst geschickt hat.
  • NEIN, wenn die abgebildete Person zum Zeitpunkt des Erstellens des Videos bzw. Fotos unter 14 Jahre alt gewesen ist.
  • NEIN, wenn du das Foto oder Video nicht von der abgebildeten Person selbst bekommen hast.

Ich will selbst ein freizügiges Foto bzw. Video verschicken, darf ich das?
  • JA, wenn du bereits 14 bist (auch im Video/am Foto), du selbst auf dem Foto oder Video alleine zu sehen bist und die Personen, denen du das Foto bzw. Video schickst, es auch haben wollen.
  • NEIN, wenn du nicht selbst am Foto oder Video zu sehen bist. Auch dann nicht, wenn die abgebildete Person damit einverstanden ist.

Sexting

Das Verschicken von Nacktfotos von sich selbst wird auch als "Sexting" bezeichnet. Vielleicht hast du davon schon einmal gehört. Viele Jugendliche können sich nicht vorstellen, jemals Nacktbilder von sich zu verschicken. Andere machen das gerne. Jeder und jede entscheidet für sich, wie er oder sie damit umgehen mag.

 

Intime Einblicke

Durch das Verschicken von Nacktfotos gibt man sehr intime Einblicke. Im Sinne einer selbstbestimmten Sexualität, bestimmt jede und jeder für sich selbst, wem er bzw, sie sich nackt zeigen möchte und wem nicht. Das Problem ist, dass man bei einmal verschickten Fotos nicht mehr kontrollieren kann, was mit ihnen passiert.

Bei uns melden sich immer wieder auch Jugendliche, die im Vertrauen Nacktfotos oder sehr freizügige Fotos von sich verschickt haben, die dann an die Öffentlichkeit gelangt sind. Nicht selten wurden sie dann an Schulkolleg:innen weiterversendet, in soziale Netzwerke gestellt oder auf eine Webseite geladen. Auch, wenn das meist klar verboten ist.

 

Tipp

Halte dich an deine Schmerzgrenze

Du bestimmst, was du von dir aus der Hand gibst. Deshalb ist es wichtig, dass du für dich überlegst, wo deine ganz individuellen Grenzen sind.

Überlege für dich, bei welchem Foto/Video du auch drüberstehen könntest, wenn es verbreitet werden würde. Da ist ja auch jeder von uns unterschiedlich und das darf auch so sein. Entscheide hier einfach für dich.

Gib vielleicht eher Fotos aus der Hand, auf denen du nicht direkt zu erkennen bist. Für viele wäre es dann leichter auszuhalten, sollten sie dochmal irgendwo landen, wo man sie nicht haben möchte. Du kannst das z. B. durch Kerzenlicht anstatt direktem Lampenlicht oder Fotos bei denen der Kopf nur von hinten zu sehen ist, erreichen.

Du könntest dich auch an Kunstfotografien orientieren, bei denen Geschlechtsteile nicht sichtbar sind. Meist werden solche Fotos auch von anderen Jugendlichen sogar als schöner und reizvoller erlebt, als wenn man gleich alles sehen kann.

Als Alternative könntest du die Fotos auch auf deinem Handy herzeigen, ohne sie direkt zu verschicken.

Ich hab die Bilder auf meinem Handy, weiß ja eh keiner

Mittlerweile gibt es in Österreich einige Jugendliche, die aufgrund des Sendens oder Besitzens verurteilt wurden. Z. B. ein Bursch in Tirol zu 15.000 Euro Strafe. Dabei steht die Verurteilung dann auch im so genannten Strafregisterauszug und macht einem die Jobsuche leider wirklich sehr schwer.
Oft gibt es Zufälle, warum jemand mitbekommt, was du am Handy hast. Z. B. weil aufgrund einer Straftat an der Schule, das Handy von der Polizei beschlagnahmt wird. Passiert immer wieder. Oder auch, weil du ein Foto an Freunde weiterleitest und die das dann rumerzählen.
Wie viel Risiko du eingehst, bestimmst du selbst.

Freizügig, aber nicht pornographisch 

Sind Fotos oder Videos zwar freizügig, aber nicht pornographisch, kann das Weiterleiten dennoch strafbar sein. Etwa wenn die Inhalte bloßstellend sind oder weil es als Cyber-Mobbing gilt. Das gilt sowohl unter als auch über 18 Jahre. 
Pornografische Aufnahmen von Personen ab 18

Das oben genannte Gesetz (§207a StGB) gilt ja nur für Fotos und Videos, bei denen Personen unter 18 abgebildet sind. Auch wenn dieses besonders heikle Gesetz nicht für pornografische Fotos oder Videos gilt, auf denen Personen abgebildet sind, die bereits 18 sind, kann das Weiterleiten trotz alledem strafbar sein. Beispielsweise weil es bloßstellend für die Person ist oder weil es als Cyber-Mobbing gilt.
 

Das Einschätzen, was jetzt eigentlich erlaubt und was verboten ist, ist gar nicht so einfach. Du kannst dich jederzeit bei uns melden und wir unterstützen dich bei der Einschätzung!

Teste dich, wie gut du dich auskennst:


Hier nochmal die wichtigsten Infos dazu in einem Video:

 

Sexting - Dein Foto gehört dir!

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