Jemand dreht einen Joint

Cannabis

Wie wirkt Marihuana? Wie fühlt man sich nach dem Kiffen? Welche Gesetze spielen bei Cannabis eine Rolle? Woran kann man einen problematischen Cannabiskonsum erkennen? Antworten findest du hier.

Begriffsdschungel - was ist was?

Cannabis ist der lateinische Name der Hanfpflanze, aus der auch die Hanfprodukte Haschisch und Marihuana hergestellt werden. Es gibt einige Ausdrücke, die oft im Zusammenhang mit Cannabis verwendet werden:

Marihuana, Gras, Weed, Pot, Ganja, Mary Jane = die getrockneten Blätter, Blüten und Stängel der Hanfpflanze

Haschisch, Shit, Dope, Piece = gepresstes Harz der Hanfpflanze

THC = Abkürzung für Delta-9-Tetrahydrocannabinol, das ist der berauschende Wirkstoff der Hanfpflanze

CBD = Abkürzung für Cannabidiol, ein Wirkstoff des weiblichen Hanfs, der keine berauschende Wirkung hat

Cannabisöl = zähflüssige Flüssigkeit aus der Hanfpflanze.

Joint, Ofen, Tüte = selbstgedrehte Zigarette, die eine Mischung aus Tabak und Marihuana oder Haschisch enthält.

Bong = Wasserpfeife ohne Schlauch, die zum Rauchen von Haschisch oder Marihuana verwendet wird

Wie wirkt Cannabis?

Die Wirkung von Cannabis ist unterschiedlich, Sie hängt auch von der Menge an THC, der Konsumhäufigkeit, der Tagesverfassung und dem Umfeld, in dem man es konsumiert, ab. Unterschiedliche Substanzen, die aus der Hanfpflanze hergestellt werden, haben einen unterschiedlichen THC Gehalt. Beim Rauchen von Joints oder mit Bongs (Wasserpfeifen) hält die Wirkung ca. 1 - 4 Stunden an. Bei oraler Einnahme z. B. in Form von Keksen, Kuchen etc. ca. 4 - 10 Stunden.

Angenehme Wirkungen

Durch Cannabis kann man sich entspannt fühlen, Gefühle und Sinneseindrücke können verstärkt und intensiver erlebt werden, Es kann ein Gefühl von Leichtigkeit, Gesprächigkeit oder auch Heiterkeit bis hin zu Lachanfällen auftreten. Meist wird auch der Appetit angeregt, manchmal bekommt man Heißhunger. Oft sagt man zu den angenehmen Wirkungen auch "high" sein.

Unangenehme Wirkungen

Cannabiskonsum kann auch negative Effekte haben. Es kann u.a. zu Schwindel, Übelkeit, Gedächtnisproblemen und Konzentrationsproblemen kommen. Ruhelosigkeit, Angst, Panik, Herzrasen und Sinnestäuschungen bis hin zu Halluzinationen können auftreten. Es beeinflusst vor allem auch die Reaktionsfähigkeit. Umgangssprachlich sagt man manchmal auch "stoned", wenn man sich nach dem Konsum wie ein Stein fühlt. Man fühlt sich dann platt, dumpf, benommen, müde und die Bewegungen fallen schwer.
Die negativen Auswirkungen verstärken sich, wenn Cannabis mit anderen Drogen oder Alkohol gemischt wird. Ist man also z.B. bedrückt oder ängstlich können diese Gefühle durch Cannabiskonsum noch zusätzlich verstärkt werden!
 

Gesundheitliche Risiken von Cannabiskonsum

Marihuana oder Haschisch wird meistens für den Konsum mit Tabak gemischt. Bei einem Joint wird oft ein Papier- oder Kartonstreifen als Filterersatz verwendet, der schädliche Rauchinhaltsstoffe schlechter filtert als gewöhnliche Zigarettenfilter. Auch beim Rauchen mit einer Bong werden die schädlichen Rauchinhaltsstoffe nicht durch das Wasser gefiltert. Außerdem wird oft tiefer und länger inhaliert, wodurch bei längerfristigen Konsum ein höheres Risiko für Atemwegsbeschwerden wie z. B. Bronchitis, Husten, erschwerte Atmung, Lungenfunktionsstörungen besteht. Auch das Risiko für andere Erkrankungen infolge von Rauchen wie z. B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schlaganfall, Krebserkrankungen besteht.
In der Schwangerschaft und Stillzeit sollte kein Cannabis konsumiert werden, Es besteht sonst ein erhöhtes Risiko einer Fehl- oder Frühgeburt und anderer gesundheitlicher Schädigungen des Kindes.

Regelmäßiger Cannabiskonsum kann auch psychische Folgen haben: Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen, weniger Leistungsfähigkeit in Schule und Beruf, Verlust von Interessen, ein Gefühl der Gleichgültigkeit, Depressionen und psychische Abhängigkeit können auftreten. THC kann zusätzlich den Ausbruch von psychischen Erkrankungen (z. B. Schizophrenie) begünstigen.

Oft denkt man, dass einen selbst so etwas nicht treffen wird und man selbst nur eine lustige Zeit haben wird. Aber es gibt auch Jugendliche, die psychische Folgen durch ihren Cannabis Konsum haben.

Wie wird Cannabis konsumiert?

Cannabis wird häufig zusammen mit Tabak in Joints, Bongs oder Pfeifen geraucht (= Kiffen). Eine andere Konsumform ist das Verdampfen in Vaporizern. Manche nehmen Cannabisprodukte auch oral ein, z. B. in Form von Keksen, Kuchen oder Tee. Bei einer oralen Einnahme gibt es aber eine größere Gefahr für eine Überdosierung, weil die Wirkung nicht sofort nach Einnahme auftritt (erst 30 Min bis 2 Stunden später) und bei der Zubereitung schwer eingeschätzt werden kann.

Nachweisbarkeit von Cannabis

  • Bei einem Bluttest: bis zu 12 Stunden
  • Im Urin: Je nach Konsumhäufigkeit und Menge, bei einmaligem Konsum: einige Tage, bei längerem, regelmäßigen Konsum: bis zu 3 Monate
  • Bei einer Haaranalyse: bis zu 6 Monate

Löst Cannabis Probleme?

Durch Cannabis werden vielleicht zwar für kurze Zeit Probleme vergessen, doch gelöst können sie dadurch nicht werden. Sie werden einfach aufgeschoben. Durch Cannabis schafft man sich meist nur noch mehr Probleme. Wenn Cannabis regelmäßig konsumiert wird, wirkt sich das auf die Leistungsfähigkeit in Schule und Beruf aus. Es kann zu Abhängigkeit führen. Zusätzlich verstärkt Cannabis Gefühlszustände, das bedeutet, wenn du z.B. traurig bist, wird genau dieses Gefühl verstärkt! Wenn du Probleme hast, dann geht es darum, sie wirklich aktiv zu lösen. Du kannst dich jederzeit an uns wenden, und wir können gemeinsam überlegen, was ein nächster Schritt in Richtung Lösung sein kann!

Woran kannst du problematischen Cannabiskonsum erkennen?

  • Wenn du weiterhin Cannabis konsumierst, obwohl du wichtige Verpflichtungen in der Schule, in der Arbeit oder zu Hause nicht mehr erfüllen kannst.
  • Wenn du wiederholt Cannabis in Situationen konsumierst, in denen es aufgrund des Konsums zu einer körperlichen Gefährdung kommen kann.
  • Wenn du weiterhin Cannabis konsumierst, obwohl es schon öfters deswegen zu Problemen in Beziehungen, mit Freund*innen oder in der Familie gekommen ist.
  • Wenn du eine immer größere Menge konsumierst oder bei gleichbleibender Menge die Wirkung schwächer wird.
  • Wenn du merkst, dass du Entzugssymptome hast oder diese durch Konsum vermeiden willst.
  • Wenn du größere Mengen, öfter oder länger Cannabis konsumierst als du es geplant hattest.
  • Wenn du gern weniger Cannabis konsumieren würdest oder es nicht geschafft hast, den Konsum zu kontrollieren oder reduzieren.
  • Wenn du sehr viel Zeit dafür verwendest dir Cannabis zu beschaffen, es zu konsumieren oder dich von den Wirkungen zu erholen.
  • Wenn du Aktivitäten wegen des Cannabiskonsums aufgegeben oder reduziert hast.
  • Wenn du weiterhin konsumierst, obwohl du weißt, dass du dadurch körperliche oder psychische Probleme hast.
  • Wenn du ein starkes Verlangen oder einen Drang verspürst Cannabis zu konsumieren.

Wenn mindestens zwei der Punkte in den letzten 12 Monaten aufgetreten sind spricht man von einer Substanzgebrauchsstörung. Wenn vier oder mehr Punkte zutreffen von einer schweren Substanzgebrauchsstörung.

Wo gibt es Hilfe?

Du willst mit dem Kiffen aufhören und suchst Unterstützung? Du willst dich informieren und hast Fragen zum Thema Cannabis? Du kennst jemanden der süchtig ist und weißt nicht, wie du damit umgehen sollst?

Dann kannst du dich an eine Drogenberatungsstelle wenden. Dort werden deine Anliegen vertraulich behandelt und die Beratung ist kostenlos. Drogenberatungsstellen bieten in der Regel auch Beratung für Angehörige und Freund*innen von suchterkrankten Personen an.

Du kannst natürlich auch unsere Beratungsangeboten nutzen, um dich zum Thema Cannabis beraten zu lassen.

Gesetzliche Regelungen

Verboten und strafbar sind nach dem Suchtmittelgesetz:

  • Der Erwerb und der Besitz (z. B. Kaufen, Aufbewahrung, Sich-Schenken-Lassen, Halten, auch wenn nicht konsumiert wird)
  • die Ein- und Ausfuhr,
  • das Anbieten, die Überlassung an und Verschaffung für andere (z. B. Weitergabe, Verkauf, Verschenken, Weiterreichen)
  • der Anbau von suchtgifthaltigen Pflanzen

Selbst wenn du nur kleine Mengen besitzt oder nur mitkonsumiert hast, muss die Polizei eine Anzeige wegen Erwerb oder Besitz machen. Die Anzeige wird von der Polizei an die Staatsanwaltschaft und an die Gesundheitsbehörde weitergeleitet. Betrifft die Straftat den eigenen persönlichen Gebrauch, wird die Anzeige von der Staatsanwaltschaft zurückgelegt und unter Setzung einer Probezeit nicht weiter verfolgt. Es kann sein, dass du dann von einer Gesundheitsbehörde eine Vorladung bekommst, wo festgestellt wird, ob du eine "gesundheitsbezogene Maßnahme" brauchst. Das kann z. B. sein: ärztliche Kontrollen (Harntests), ärztliche, psychologische oder psychotherapeutische Behandlung oder Beratung.

In der Schule sind generelle Drogentests nicht erlaubt. Bei einem begründeten Verdacht gegenüber einem*einer oder einigen Schüler*innen (z. B. Besitz oder Konsum von Cannabis wurde nachgewiesen, auffällige Beeinträchtigung) wird die Schulleitung informiert und der*die Schulärzt*in eingeschaltet. Wenn sich bei der schulärztlichen Untersuchung der Verdacht auf Cannabiskonsum erhärtet, kann eine gesundheitsbezogene Maßnahme vereinbart werden. Nimmt der*die Schüler*in diese Maßnahme nicht wahr, wird die Gesundheitsbehörde verständigt. Eine Meldung oder Anzeige bei der Polizei darf die Schule nicht machen. Bei minderjährigen Schüler*innen (unter 18) werden die Eltern informiert und eventuell zu einem Beratungsgespräch in die Schule eingeladen.

Im Rahmen der Stellung beim Bundesheer wird nicht generell Blut oder Harn auf Cannabis untersucht. Nur wenn ein konkreter Verdacht besteht, z. B. Benommenheit oder Erscheinungsbild, wird ein Drogentest durchgeführt.

  • Rechtliche Infos von Checkit!
    Hier kannst du nachlesen welche Folgen es haben kann, wenn man im Straßenverkehr positiv auf Cannabis getestet wurde oder wie die Bestimmungen bezüglich Eigengebrauch sind. Checkit! ist eine Drogenberatungsstelle, die auch eine telefonische Rechtsberatung zum Thema Drogen anbietet.

Tipp

Gesetz und CBD (Cannabidiol)

In Österreich gibt es immer mehr Hanfshops, in denen man ganz legal Cannabis-Blüten kaufen kann. Diese enthalten weniger als 0,3% THC und fallen somit nicht unter das Suchtmittelgesetz, weil der THC-Gehalt unter dem Grenzwert liegt. Die CBD-Blüten haben keine berauschende Wirkung. Ob die CBD-Blüten andere vermutete Wirkungen haben (wie z. B. angstlösend, entspannend, entzündungshemmend) konnte laut der österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit durch wissenschaftliche Untersuchungen bisher noch nicht bestätigt werden.

Bei einer Polizeikontrolle kann die Polizei vor Ort nicht feststellen, ob es sich um legale oder illegale Cannabis-Blüten handelt. Die Polizei muss davon ausgehen, dass es sich um illegale Cannabisblüten handelt und nimmt diese ab, damit sie im Labor auf den THC-Gehalt untersucht werden können und es kommt zu einer polizeilichen Vernehmung. Die Originalverpackung des Hanfshops oder die Rechnung sind kein ausreichender Beweis, dass es sich um legales Cannabis handelt.

In den Nachbarländern von Österreich gibt es teilweise andere Grenzwerte für den erlaubten THC-Gehalt von Cannabisprodukten. CBD-Produkte, die in einem Staat erlaubt sind, können in einem anderen Staat verboten sein.

Was tun bei einem Notfall mit Drogen?

Tipp

Im Notfall

Bei einem Notfall gilt es, möglichst schnell zu reagieren.

  • Zögere nicht und hole Hilfe! Ruf die Rettung unter 144. Mitarbeiter*innen der Rettung haben Schweigepflicht. Deine Gesundheit, oder die eines*einer Freund*in stehen immer an erster Stelle!
  • Bei einer Ohnmacht muss man erste Hilfe leisten. Kontrolliere Atmung und Puls. Bei Erbrechen säubere den Mund der Person, damit sie nicht am Erbrochenen erstickt. Ist keine Atmung oder kein Puls vorhanden muss man mit Beatmung und Herzdruckmassage beginnen. Ist Atmung und Puls vorhanden, solltest du die Person in die stabile Seitenlage bringen.
  • Lass Menschen nicht alleine, denen aufgrund von Cannabiskonsum z.B. schlecht ist oder die Angst haben.
  • Hilfreich ist es auch, wenn du die Person beruhigend ansprichst oder, sie wenn von ihr gewünscht auch umarmst oder streichelst.
  • Bringe die Person wenn möglich auch an einen ruhigen Ort mit möglichst viel frischer Luft. Grelles Licht und laute Musik sind zu vermeiden.

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