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Die Jugend­schutz­gesetze

Hier findest du die Jugendschutzbestimmungen der einzelnen österreichischen Bundesländer.

In Österreich sind die Jugendschutzgesetze nicht einheitlich geregelt. Dies bedeutet, dass in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Gesetze gelten. Für dich gilt das Gesetz des Bundeslandes, in dem du dich aufhältst. Wenn du z. B. am Wochenende in ein Bundesland fährst, wo du nicht normalerweise wohnst, gilt für dich das dortige Jugendschutzgesetz.

Hier geht es zu den Jugendschutzgesetzen in den einzelnen Bundesländern:

 

Generelle Regelungen im Jugendschutzgesetz

Eltern dürfen Kindern und Jugendlichen auch strengere Regelungen vorschreiben, als es die Grenzen im Jugendschutzgesetz vorsehen. Z. B. dürfen sie verlangen, dass du schon früher zu Hause bist, als es der Rahmen fürs Ausgehen im Jugendschutzgesetz erlaubt.

Eltern dürfen dir aber nicht die Übertretung von Jugendschutzbestimmungen ermöglichen oder erleichtern. Z. B. dürfen sie dir nicht erlauben, schon vor dem 18. Geburtstag zu Rauchen oder Schnaps zu trinken.

 

Für wen gelten die Jugendschutzgesetze?

Die Jugendschutzgesetze gelten für Jugendliche bis zum Tag deines 18. Geburtstages. Mit diesem wirst du volljährig und trägst die Verantwortung für dich selbst.
Eine Ausnahme: Bist du noch nicht 18 Jahre alt, aber verheiratet, so gelten die Jugendschutzgesetze für dich nicht mehr.
 

Welche Aufgabe hat das Jugendschutzgesetz?

Die Jugendschutzgesetze wurden ins Leben gerufen um dich vor Gefahren für deine Entwicklung zu schützen und Eltern einen einheitlichen rechtlichen Rahmen zu bieten, innerhalb dessen sie mit dir Vereinbahrungen treffen können.

 

Was passiert, wenn ich gegen das Jugendschutzgesetz verstoße?

Verstößt du gegen das Jugendschutzgesetz, kannst du zu Beratungsgesprächen oder Geldstrafen herangezogen werden. Die vorgesehenen Konsequenzen findest du in den Regelungen der einzelnen Bundesländer. Auch deine Eltern und Unternehmen können gestraft werden. Ihnen droht eine Geldstrafe, oder sogar eine Freiheitsstrafe.

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