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Infos rund um das Bundesheer

Was ist eine Stellung? Was wird bei der Musterung gemacht? Wie lange muss ich zum Bundesheer? Hier findest du Informationen zum Heer und Zivildienst.

Wann muss ich zum Bundesheer - Wehrpflicht?

Grundsätzlich gibt es in Österreich eine Wehrpflicht, die für alle männlichen österreichischen Staatsbürger ab dem 17. Geburtstag gilt. Jeder taugliche Bursch hat die Verpflichtung einen Grundwehrdienst von 6 Monaten oder einen Ersatzwehrdienst (Zivildienst) zu absolvieren. Es gibt auch noch die Möglichkeit eines Auslandsdienstes, der ein Ersatzdienst für den Zivildienst ist. Gar nichts davon zu machen, ist nur möglich, wenn man als nicht tauglich für den Wehrdienst eingestuft wird.

Wann man zur Stellung (oft auch Musterung genannt) muss, erfährt man spätestens 3 Wochen vor dem jeweiligen Stellungstag durch eine schriftliche persönliche Aufforderung per Post. Du bekommst also einen eingeschriebenen Brief. Gibt es schwerwiegende Gründe, warum du nicht an der Musterung teilnehmen kannst, musst du das bei der Ergänzungsabteilung des zuständigen Militärkommandos melden. Du bekommst dann einen Ersatztermin.

Du musst das allerdings wirklich schnell machen, denn wenn du einfach so der Stellung fern bleibst, kannst du angezeigt werden und eine Geldstrafe bekommen.
 

Stellung/Musterung

Meist beginnt die Stellung um 7 Uhr im jeweils zuständigen Stellungshaus. Wo sich das befindet, steht im schriftlichen Schreiben, das du bekommst. Die Musterung selbst dauert etwa 1 1/2 bis 2 Tage. Dabei werden sowohl medizinische (u.a. Seh-, Hör-, u. Bluttests), sportliche Belastungstests als auch psychologische Tests gemacht, anhand derer festgestellt werden soll, ob du für den Wehrdienst geeignet bist. Bei jedem Verdachtsfall wird auch auf Drogenmissbrauch getestet.

Da man mehrere Stationen durchläuft, ist dazwischen auch immer einige Zeit Warten angesagt. Am besten also etwas zum Zeitvertreib mitnehmen.

Die Stellung muss übrigens auch dann durchlaufen werden, wenn man sich für den Zivildienst entschieden hat.

Aufgrund der ausgewerteten Tests wird dann eine so genannte Tauglichkeitsbescheinigung ausgestellt. Die möglichen Ergebnisse können sein:
 

  • "tauglich": Du erhältst eine Tauglichkeitsbescheinigung und bist verpflichtet, entweder Wehrdienst oder Zivildienst zu leisten.
  • "vorübergehend untauglich": Das bedeutet, dass du zur Zeit nicht für den Wehrdienst geeignet bist. Du wirst nach einer gewissen Frist noch einmal zur Stellung geladen, bei der deine Tauglichkeit dann neuerlich überprüft wird.
  • "untauglich": Untauglich ist, wer aus körperlichen und/oder psychischen Gründen nicht für den Wehrdienst geeignet ist. Ist man untauglich wird man nicht zum Grundwehrdienst einberufen. Man muss dann auch keinen Zivildienst leisten!
  • Mehr Infos zur Stellung
    Hier kannst du noch viel Zusätzliches rund um die Stellung nachlesen, etwa, was du alles mitbringen musst.
     

Grundwehrdienst

Der Grundwehrdienst dauert sechs Monate. Ab deinem 18. Geburtstag kannst du einberufen werden. Du erhältst einen Einberufungsbefehl, ein bis sechs Monate nach dem Erhalt dieses Einberufungsbefehls ist dann der tatsächliche Einrückungstermin.

Aufschub
Wenn du z. B. aufgrund einer laufenden Ausbildung nicht zum Grundwehrdienst antreten kannst, hast du die Möglichkeit einen Antrag auf Aufschub zu stellen. Diesen Antrag kannst du schon bei der Stellung einbringen oder auch innerhalb von 6 Monaten nach der Stellung eingeschrieben per Post an die Ergänzungsabteilung des zuständigen Militärkommandos.

Tipp

Bestätigung

Lass dir die Übernahme des Antrages auf Aufschub des Grundwehrdienstes schriftlich bestätigen, damit du einen Nachweis hast, dass du sie tatsächlich abgegeben hast!

Ängste und Gerüchte

Es gibt Vieles, das über den Grundwehrdienst beim Bundesheer erzählt wird. Lustige Geschichten, aber durchaus auch Dinge, die einem Angst machen können. Wenn du dir Sorgen machst, frag Personen, denen du vertraust, wie es ihnen ergangen ist. Es gibt auch im Internet viele Foren, in denen Tipps ausgetauscht werden. Auch uns kannst du natürlich aus dem Grundwehrdienst rund um die Uhr erreichen!

Tipp

Wunsch abgeben

Erkundige dich, welche Funktionen du beim Grundwehrdienst übernehmen kannst. Denn du hast die Möglichkeit für deinen Einberufungsort, deinen Einberufungstermin und deine Funktion während des Grundwehrdienstes einen Wunsch abzugeben. Nütze diese Möglichkeit! Wichtig: Du musst dich rechtzeitig melden! Mindestens sechs Monate vor dem Einberufungstermin. Dafür brauchst du keinen Termin - es reicht, wenn du zu den Öffnungszeiten persönlich vorsprichst. Dieser Wunsch muss nicht berücksichtigt werden, aber er ist eine Chance!

Milizsystem

Nach dem Grundwehrdienst ist es möglich weiterhin als Milizsoldat*in für das Heer aktiv zu bleiben. Milizsoldat*innen üben außerhalb des Heeres ihren Beruf und Alltag aus und werden nur im Bedarfsfall und zu regelmäßigen Übungen einberufen.

 

Zivildienst

Jeder hat das Recht, statt des Wehrdienstes Zivildienst zu leisten, wenn man es aus Gewissensgründen ablehnt, Waffengewalt gegen Menschen anzuwenden. Der Zivildienst ist also quasi ein Wehrersatzdienst. Jeder hat die freie Wahl zur Entscheidung.

Der Zivildienst dauert 9 Monate. Wenn du Zivildienst leisten möchtest, musst du trotzdem zur Stellung. Denn es ist Voraussetzung, dass du als tauglich befunden wirst. Nur dann kannst du Zivildienst ableisten.
Mit der so genannten "Zivildiensterklärung", einem Formular, das du abgeben musst, teilst du mit, dass du es ablehnst, Waffengewalt gegen Menschen anzuwenden. So meldest du dich vereinfacht ausgedrückt für den Zivildienst.

Den Zivildienst kannst du bei vielen verschiedenen Stellen absolvieren, auch im Ausland! Z. B. bei der Rettung, in einem Pflegeheim, in Jugendeinrichtungen, Kinderhilfseinrichtungen, im Bereich Umweltschutz, etc. Erkundige dich rechtzeitig. Auch im Internet findest du viele Foren und Berichte von Burschen, die den Zivildienst schon abgeleistet haben und von ihren Erfahrungen berichten.

Auch die Zivildiensterklärung kannst du schon bei der Stellung einbringen. Auch hier unser Tipp, unbedingt die Abgabe des Formulars schriftlich bestätigen lassen! Ab Erhalt der Tauglichkeitsbescheinigung hast du noch 6 Monate Zeit, die Zivildiensterklärung eingeschrieben an die Ergänzungsabteilung des zuständigen Militärkommandos zu schicken. Wenn du den Einberufungsbefehl zum Grundwehrdienst bekommen hast, ist es zu spät, du kannst dich dann nicht mehr zum Zivildienst melden!! Weitere Fristen, Formulare, Ausnahmen, etc. bezogen auf den Zivildienst kannst du hier finden:

Tipp

Wo mache ich den Zivildienst?

Erkundige dich, welche Einrichtungen es gibt und kümmere dich rechtzeitig um deinen Wunschplatz! Nur so hast du die Chance, den Zivildienst dort ableisten zu können, wo du es gerne möchtest. Hier findest du eine Übersicht über mögliche Zivildiensteinrichtungen:

Freiwilligendienste im In- und Ausland

Als Ersatz für den Zivildienst gibt es auch die Möglichkeit Freiwilligendienste im In- und Ausland zu machen. Zur Zeit gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Freiwilliges Sozialjahr (min. 10 Monate)
  • Freiwilliges Umweltschutzjahr (min. 10 Monate)
  • Gedenkdienst, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland (min. 10 Monate)
  • Entwicklungshilfedienst (2 Jahre)
  • Achtung: Der Freiwilligendienst im Ausland durch das Europäische Solidaritätskorps (ESK) wird aktuell (Stand: Jänner 2024) nicht als Ersatz für den Zivildienst angerechnet! 

Pflicht oder Chance!

Klar, fühlt es sich nicht unbedingt gut an, zu etwas verpflichtet zu werden. Der Artikel soll dir aber zeigen, dass du innerhalb dieser Pflicht auch Wahlmöglichkeiten hast. Informiere dich und versuche für dich das Wertvollste herauszuholen.
 

Müssen auch Frauen zum Heer?

Nein. Allerdings können Frauen seit April 1998 freiwillig als Soldatin zum Bundesheer gehen. Frauen können allerdings keinen Zivildienst ableisten. Für Frauen, die sich sozial engagieren wollen, kann das freiwillige soziale Jahr eine Alternative sein.

 

Wir haben direkt beim Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport nachgefragt:

 

Wenn in Europa ein Krieg ausbrechen würde, wer könnte eingezogen werden?

"Österreichs Nachbarländer sind politisch und gesellschaftlich stabil. Die Gefahr eines konventionellen Krieges ist als sehr gering einzuschätzen.
Solange österreichisches Gebiet nicht betroffen ist, besteht auch kein Grund zusätzliche Soldaten einzuberufen."
 

Wenn in Österreich ein Krieg ausbrechen würde, wer könnte eingezogen werden?

"Das Bundesheer ist verfassungsrechtlich u.a. für die "militärische Landesverteidigung" (insbesondere zur Abwehr von Gefahren, die von außen kommen) zuständig.
Sollte es im Rahmen eines konkreten Anlassfalles notwendig sein, zusätzlich zu den präsenten Kräften auch Wehrpflichtige des Miliz- und Reservestandes einzusetzen, so kann der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport deren Heranziehung zum Einsatzpräsenzdienst verfügen; bei einer Gesamtzahl von über 5.000 Wehrpflichtigen obliegt diese Verfügung dem Bundespräsidenten. Einberufen kann grundsätzlich der werden, der dem Miliz- oder dem Reservestand angehört. D.h. Wehrpflichtige bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Eine Einberufung zum Einsatzpräsenzdienst hat in der Zweiten Republik noch nie stattgefunden.

Auch Zivildiener können zu einem derartigen Einsatz (Außerordentlicher Zivildienst) einberufen werden. Nämlich "insbesondere in Zeiten, in denen Wehrpflichtige zur Leistung des Einsatzpräsenzdienstes einberufen werden". Dies betrifft dann alle diejenigen, die den Zivildienst geleistet haben bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres."

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