Paragrafzeichen auf einer Flagge

Jugendschutzgesetz Kärnten

In Kärnten gelten folgende Jugendschutzbestimmungen:

 
Ausgehen in Kärnten

Allein unterwegs sein darfst du:

  • unter 14 Jahren: von 5.00 Uhr bis 23.00 Uhr
  • ab deinem 14. Geburtstag: von 5.00 Uhr bis 1.00 Uhr
  • ab deinem 16. Geburtstag: unbegrenzt

Das gilt aber nur, wenn deine Eltern es erlauben. Bis zum 18. Geburtstag dürfen die Eltern aber auch verlangen, dass du früher zu Hause bist. Länger als die vorgegebenen Zeiten darfst du nur in Begleitung einer Aufsichtsperson weggehen, die über 18 Jahre alt ist und die von deinen Eltern bestimmt wurde.

Eine Ausweispflicht gibt es für österreichische Staatsbürger*innen nicht. Allerdings musst du als junger Mensch im Zweifelsfall dein Alter nachweisen können, z. B. wenn es um Tätigkeiten geht, die nicht für jedes Alter erlaubt sind (z. B. Ausgehen in der Nacht, Alkohol trinken). Dein Alter kannst du z. B. mit Personalausweis, Pass, Führerschein, Kärntner Jugendkarte nachweisen.

 

Alkohol trinken in Kärnten
  • bis zum 16. Geburtstag: du darfst keinen Alkohol trinken, kaufen oder besitzen
  • ab dem 16. Geburtstag: Trinken, Kaufen und Besitzen von alkoholischen Getränken, die keinen gebrannten Alkohol enthalten, ist erlaubt z. B. Bier oder Wein. Zwischen dem 16. und 18. Geburtstag darfst du nur Alkohol in der Menge trinken, dass dein Alkoholgehalt im Blut nicht mehr als 0,5 Promille beträgt.
  • ab dem 18. Geburtstag: alle alkoholischen Getränke sind erlaubt, auch Getränke, die gebrannten Alkohol enthalten wie Wodka, Whiskey, Schnäpse, Liköre oder Alkopops

 

Rauchen

Vor dem 18. Geburtstag ist das Rauchen, Besitzen und Konsumieren von Tabakwaren verboten, egal ob sie Nikotin enthalten oder nicht. Das gilt auch für Kau- oder Schnupftabak, E-Zigaretten und Zubehör wie z. B. Wasserpfeifen (Shishas), E-Shishas oder andere Produkte, die zum Verbrennen oder Verdampfen dienen. Darüber hinaus ist das Verkaufen von Snus, Kautabak und Schnupftabak in Österreich generell verboten.

In der Schule und bei Schulveranstaltungen (z. B. Ausflüge) ist Rauchen und Alkoholkonsum grundsätzlich verboten.

 

Ab wann darfst du allein im Hotel, einer Jugendherberge oder auf einem Campingplatz übernachten?

In Kärnten gibt es in den Jugendschutzbestimmungen keine Regelung dazu. Vor dem 18. Geburtstag braucht es aber das Einverständnis der Eltern.

 

Drogen

Das Jugendschutzgesetz verbietet neben den illegalen Drogen, die im Suchtmittelgesetz geregelt sind, auch alle sonstigen Rausch- und Suchtmittel, die berauschend wirken, süchtig machen, betäubend wirken oder erregen für unter 18-Jährige. Dazu zählen z. B. auch Kräutermischungen oder sogenannte „Legal Highs“. Nach dem Jugendschutzgesetz sind das Kaufen, Besitzen und Konsumieren dieser Substanzen verboten. Eine Ausnahme ist eine ärztliche Verschreibung für Heilzwecke.

 

Glücksspiele und Wetten
  • Glücksspiele, Geschicklichkeitsspiele und Wetten um Geld sind vor dem 18. Geburtstag verboten.
  • Lotto, Toto, Brief- und Rubbellose sind ab dem 18. Geburtstag erlaubt.
  • Du darfst dich nicht in Räumen aufhalten, in denen vorwiegend Glücksspiele durchgeführt werden (z. B. Casinos) oder in Wettbüros.

  • Vor dem 14. Geburtstag darf man sich nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson in Spielhallen aufhalten und Spielautomaten verwenden (bei denen es nicht um Geldgewinne geht).
  • Vor dem 18. Geburtstag ist es auch verboten im Internet an Glücksspielen teilzunehmen, zu wetten oder zu pokern, wenn dabei um echtes Geld gespielt wird.

 

Verbotene Orte

Der Aufenthalt in Bordellen, Peepshows, Swingerclubs, Nachlokalen oder –bars, Branntweinschenken, Wettbüros oder Wettcafes ist vor dem 18. Geburtstag nicht erlaubt.

Kinobesuche sind bis zum 12. Geburtstag nur in Begleitung einer Aufsichtsperson erlaubt. Danach dürfen Filmvorführungen auch allein besucht werden, wenn die Filme von der Alterskennzeichnung für das jeweilige Alter passen.

 

Autostoppen

Vor dem 14. Geburtstag ist Autostoppen generell nicht erlaubt, außer es geht um einen Notfall. Erwachsene dürfen ihnen unbekannte Kinder nicht im Kraftfahrzeug mitnehmen oder zur Mitfahrt einladen. Danach gilt, dass Autostoppen auf Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich generell verboten ist. Auf anderen Straßen und Parkplätzen ist es ab 14 Jahren erlaubt. Vergiss bitte nicht, dass Autostoppen gefährlich sein kann, wenn du den*die Autofahrer*in nicht kennst!

 

Jugendgefährdende Medien

Medien (z. B. Zeitschriften, Musik, Videos, Fotos), Datenträger, Dienstleistungen (z. B. Sexhotlines) oder Gegenstände darf man vor dem 18. Geburtstag nicht kaufen, besitzen oder verwenden, wenn diese,

  • Gewalt verherrlichen, oder
  • pornografisch sind, oder
  • andere Menschen diskriminieren (z. B. wegen ihrer Hautfarbe, Nationalität, Geschlechts, sexuellen Orientierung, Religion)

Computerspiele und Filme müssen eine Kennzeichnung haben, ab welchem Alter sie geeignet sind.

 

Strafen

Wenn du die Jugendschutzgesetze nicht einhältst, kannst du ab dem 14. Geburtstag entweder

  • zu einem Belehrungsgespräch vorgeladen werden oder
  • zur Erbringung sozialer Leistungen verpflichtet werden (bis zu maximal 100 Stunden) oder
  • mit einer Geldstrafe bis zu 500,-- Euro bestraft werden, im Wiederholungsfall bis zu 1000,-- Euro.

Haftstrafen sind für Jugendliche wegen einem Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz nicht möglich.

Für Erwachsene und Unternehmen, die das Jugendschutzgesetz nicht einhalten, sind auch höhere Strafen möglich.

Tipp

Hast du noch Fragen zu den Jugendschutz-Regelungen? Wir informieren dich gerne in unseren Beratungsangeboten!

 

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