Pflastersteine, auf denen "This is a safe space" steht.

Verschwiegenheit bei Psycholog:in, Psychotherapeut:in bzw. Psychiater:in

Wann gilt die Verschwiegenheit, was sind Ausnahmen, in welchen Fällen müssen die Eltern einer professionellen Unterstützung zustimmen? Diese Infos und noch mehr kannst du hier nachlesen.

Oft werden wir gefragt, wie es mit der Verschwiegenheit bei z. B. Therapeut:innen ist. Verständlich, dass das interessiert, teilt man doch dort manchmal Inhalte, die man sonst noch nie angesprochen hat. Das Vertrauensverhältnis innerhalb der Therapie ist etwas sehr Wichtiges, dementsprechend ist es essenziell, dass man drauf vertrauen kann, dass die Inhalte, die man angesprochen hat, auch nicht weitergetragen werden. 

Welche Hilfsangebote sind zur Verschwiegenheit verpflichtet? 

Unterschiedliche Berufsgruppen haben unterschiedliche sogenannte Berufspflichten. Diese Pflichten sind etwas, woran sie sich halten müssen und diese sind sogar im Gesetz geregelt. Solch eine Berufspflicht ist z. B. auch die Verschwiegenheitspflicht. Sie bedeutet, dass niemand anderem erzählt wird, was ihr innerhalb der Gespräche beredet. Weder Eltern, Lehrer:innen, Arbeitgeber:innen oder irgendwelche anderen Personen erfahren irgendetwas darüber, womit du dich anvertraut hast.  

Klinische Psycholog:innen, Psychotherapeut:innen, Psychiater:innen und auch Lebens- und Sozialberater:innen unterliegen der Verschwiegenheit. 

Es gibt aber auch Ausnahmen: z. B. wenn man selbst akut in Gefahr ist oder jemand anderer, dann geht es darum zu schauen, was für den Schutz gebraucht wird und das kann auch bedeuten, dass Eltern, das Krankenhaus etc. eingebunden werden. Spezielle Richtlinien gibt es auch, wenn Gewalt passiert. 

Tipp

Wenn du dir Sorgen machst, wie die helfende Person bei einem bestimmten Inhalt reagieren würde, kannst du immer vorab auch nochmal den Rahmen abklären. Also wirklich dezidiert nachfragen, wann die Verschwiegenheit nicht mehr gelten würde und was das dann bedeutet. Damit du die Info direkt von der jeweiligen Person hast.

Verschwiegenheit im multiprofessionellen Team: Holt man sich in einer Institution Unterstützung, in der mehrere Fachpersonen für einen zuständig sind, ist es zur bestmöglichen Behandlung wichtig, dass untereinander abgestimmt wird, wie zusammen am hilfreichsten vorgegangen werden kann. Dementsprechend können in so einem Setting grundlegende Informationen unter den Fachpersonen ausgetauscht werden – hier geht es aber nicht um alles, was ihr beredet habt, sondern um allgemeinere Inhalte wie z. B. was für Maßnahmen gesetzt wurden und du wirst darüber vorab aufgeklärt.

Müssen meine Eltern zustimmen bzw. erfahren sie davon?  

Bist du 14 Jahre oder älter, kannst du selbst bestimmen, dass du eine Psychotherapie machen oder zu einem oder einer klinischen Psycholog:in gehen magst. Bist du unter 14 brauchst du das Einverständnis deines oder deiner Erziehungsberechtigten.  

Bei der oder dem Psychiater:in kommt es auf die Art der Behandlung an, ob z. B. Psychopharmaka verordnet werden und wenn ja, wie lange die Behandlung dann andauert – je nachdem kann es dann sein, dass auch bei über 14-Jährigen auch die Erziehungsberechtigen zustimmen müssen.  

Bist du minderjährig (unter 18 Jahre alt), sind deine Obsorgeberechtigten/Erziehungsberechtigten deine „gesetzlichen Vertreter:innen“. Diesen muss auf Verlangen Auskunft erteilt werden. Das bezieht sich aber nicht auf die Inhalte, die ihr z. B. in der Therapie besprecht. Diese werden nicht weitergegeben, weil es wichtig ist, das Vertrauensverhältnis zu schützen. Es geht bei der Auskunftspflicht um Inhalte wie die Kosten der Behandlung, wie lang sie dauert, welche Methode angewandt wird, etc. Also um die Rahmenbedingungen. Es wird aber, bevor mit deinen Eltern darüber gesprochen wird, mit dir besprochen, was ihnen mitgeteilt wird. Du kannst z. B. auch gleich zu Beginn bei der Fachperson direkt nachfragen, was genau sie mit den Eltern besprechen würde oder wenn du etwas anderes dazu wissen willst. 

Könnten die Eltern es auf „Umwegen“ erfahren?  

Die Österreichische Gesundheitskasse beispielsweise macht einmal im Jahr eine Abrechnung, auf der die in Anspruch genommenen Leistungen des Vorjahres aufscheinen. Diese kann auf unterschiedlichen Wegen zugestellt/eingesehen werden - per Post, online oder bei einer Servicestelle der Krankenkasse. Über 14-Jährige bekommen ihre eigene Abrechnung. Um sicherzugehen, wie bzw. wohin diese Abrechnung verschickt wird, könntest du dich an deine Krankenkasse wenden und nachfragen, welche (Mail-) Adresse etc. hinterlegt ist.

Auch in ELGA (Elektronische Gesundheitsakte) können z. B. Diagnosen, Medikamente und die Art der Behandlung eingesehen werden. Hat man sich nicht aktiv abgemeldet, nimmt man automatisch an ELGA teil. Du kannst ab dem 14. Lebensjahr selbst entscheiden, ob du aussteigen magst (ein sogenanntes Opt-Out) bzw. wer Einsicht in deine ELGA-Daten haben kann.

Wie kann ich mit meinen Eltern darüber sprechen?  

Wenn es das Einverständnis deiner Erziehungsberechtigten braucht, kann es hilfreich sein, erstmal mit dem Elternteil zu sprechen, bei dem es sich passender anspürt. Du könntest beschreiben, wie es dir geht und dass es dir wichtig ist, dass du Unterstützung von einer professionell ausgebildeten Person bekommst. Manchmal kann es leichter fallen, aufzuschreiben, was man sagen mag. Du könntest auch eine andere Vertrauensperson bitten, dich beim Gespräch mit deinen Eltern zu unterstützen.  

Auch wenn deine Erziehungsberechtigten von der rechtlichen Seite nicht eingebunden werden müssen, kann es dennoch passend sein, mit ihnen zu sprechen. Sie könnten dann für dich da sein, dich unterstützen, auch finanziell, wenn es ein kostenpflichtiges Unterstützungsangebot ist, dich hinbringen etc. Manchmal kann es aber auch gar nicht passen, mit den Eltern zu reden, du spürst am besten was oder wie viel du dazu mit deinen Eltern teilen magst. 

Was, wenn meine Eltern keine Therapie bzw. kein Hilfsangebot erlauben?  

Ab 14 Jahren ist es so, dass man das Einverständnis der Erziehungsberechtigten für einige Unterstützungen nicht mehr braucht. Dennoch ist es in der Praxis vermutlich in manchen Aspekten auch bei über 14-Jährigen herausfordernd, dass die Eltern gar nichts mitbekommen. Einerseits geht es z. B. um die Kosten, die entstehen können und auch darum, dass du ja immer wieder Termine hast und es zeitlich vielleicht „auffallen“ wird, dass etwas anders ist als vorher.  

Kostentechnisch können dann vielleicht Beratungsstellen mal eine erste Anlaufstelle sein, dort ist das Angebot meist günstiger oder kostenlos und vielleicht lässt sich auch direkt dort erarbeiten, wie du weitere Unterstützung ermöglicht bekommen kannst. Auch in unseren Beratungsangeboten kannst du dich gern melden, um zu teilen, was dich belastet und um dann individuell zu besprechen, wie es gelingen kann, dass du die Unterstützung bekommst, die du möchtest. 

Sollte es das Einverständnis deiner Eltern brauchen (z. B., weil du unter 14 bist) und deine Eltern kein Verständnis zeigen bzw. dir die Unterstützung vor Ort verweigern, kannst du dich auch gern bei uns melden, um weitere mögliche Schritte zu besprechen. Du hast ein Recht auf Unterstützung.  

 

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