Ab wann darfst du ausziehen?
Ab deinem 18. Geburtstag bist du selbst für dich verantwortlich und darfst jederzeit von zu Hause ausziehen. Auch gegen den Willen deiner Eltern. Vor deinem 18. Geburtstag haben deine Eltern das Recht, deinen Wohnort zu bestimmen. Du kannst auch schon vor 18 von zu Hause ausziehen, wenn deine Eltern damit einverstanden sind. In diesem Fall müssen deine Eltern den Mietvertrag unterschreiben. Denn erst mit 18 kannst du selbst einen Miet- oder Kaufvertrag unterschreiben.
Vor der Wohnungssuche
Überlege dir schon bevor du zu suchen beginnst, was deine Ansprüche sind.
Tipp
- Größe der Wohnung: Je größer die Wohnung, desto mehr kostet sie im allgemeinen. Auch wenn das manchmal schwierig zu planen ist, könntest du in deine Überlegungen einbeziehen, ob du in nächster Zeit alleine oder gemeinsam mit einer anderen Person wohnen möchtest.
- Lage: Sind öffentliche Verkehrsmittel gut erreichbar? Wie oft fahren sie? Auch wie lang die Betriebszeiten am Abend sind, könnte wichtig sein, damit du Schule, Beruf und Freunde gut erreichen kannst. Ob es Einkaufsmöglichkeiten gibt oder viel Straßenlärm zu erwarten ist, könnte für dich auch eine Rolle spielen.
- Zustand und Ausstattung: Willst du lieber eine Wohnung die gut hergerichtet ist, oder kommt für dich eine Wohnung, die weniger gut ausgestattet ist, aber dafür vielleicht billiger ist, in Frage?
Wesentlich ist, dass du dir von Beginn an klar machst, wie viel Geld du zur Verfügung hast. Neben den einmaligen Anschaffungskosten für eine Wohnung, hast du jedes Monat gewisse "fixe" Kosten. Hierzu ist es oft hilfreich, wenn du dir aufschreibst, wie viel Geld du im Monat bekommst z. B. Einkommen, Geld von Eltern, Unterstützungen etc. und auf der anderen Seite, welche Kosten jedes Monat in jedem Fall auf dich zukommen. Das könnten z. B. sein:
- laufende Wohnungskosten: Miete mit Betriebskosten, Energiekosten (z. B. Strom, Gas, Heizung)
- Kosten für Lebensmittel, Haushaltssachen und Kleidung
- Kosten für Handy, Internet
- Kosten für Verkehrsmittel
- Kosten für Versicherungen
- Rundfunkgebühr
- Kosten für Hobbys und Freizeit
- eventuell Kreditrückzahlung
- etc.
Je nachdem, wie viel Geld du für Anschaffung und monatliche Kosten zur Verfügung hast, können für dich unterschiedliche Wohnformen in Frage kommen.
Wohnformen
Mietwohnung
Bei einer Mietwohnung gehört die Wohnung nach wie vor dem Vermieter. Gegen Zahlung einer Miete kannst du die Wohnung benutzen. Die Miete ist dabei meist im Voraus, am 1. des Monats, zu bezahlen. Eine wichtige Unterscheidung dabei ist, ob es sich um ein befristetes oder unbefristetes Mietverhältnis handelt. Bei einem befristetem Mietverhältnis endet dein Wohnanspruch nach einer vorher festgelegten Zeit (z. B. nach drei Jahren) und es kann sein, dass du dann aus der Wohnung wieder ausziehen musst. Oft darf man bei einer Mietwohnung keine großen baulichen Veränderungen durchführen.
Eigentumswohnung
Bei einer Eigentumswohnung kauft man die Wohnung und hat dann monatlich geringere Kosten, allerdings nur dann, wenn man sich für den Kauf keinen Kredit nehmen muss. Für eine Eigentumswohnung brauchst du am Anfang ein hohes Kapital. Gerade wenn man noch jung ist, ist es schwierig, so viel Geld zu haben.
Genossenschaftswohnung
Bei dieser Wohnform brauchst du ein gewisses Startkapital, weil du einen Finanzierungsbeitrag leisten musst. Dafür ist die Miete meist ein wenig niedriger als bei normalen Mietwohnungen.
Gemeindewohnung oder geförderte Wohnungen
In vielen Gemeinden gibt es günstige geförderte Wohnungen, für die man sich unter gewissen Voraussetzungen anmelden kann. Informationen dazu erhältst du bei deinem Gemeindeamt bzw. in Wien beim Wiener Wohnen.
Jugendwohnheime
Bist du noch Schüler/in, Lehrling oder in Ausbildung, könnte für dich ein Jugendwohnheim in Frage kommen.
Studentenheim
Für Studenten gibt es in den Städten, in denen es eine Universität gibt, auch meist Studentenheime. Für diese muss man sich oft rechtzeitig anmelden. Nähere Infos dazu findest du auf der Seite der österreichischen Hochschülerschaft:
Wohngemeinschaft (WG)
Fehlt dir das Geld, oder willst du nicht alleine wohnen, könnte ein Zimmer in einer WG für dich eine Möglichkeit sein. Dabei teilt man sich mit anderen Menschen eine Wohnung oder auch ein Haus, wobei meist jeder sein eigenes Zimmer hat. Der Vorteil darin ist, dass man sich die Kosten für Miete, Strom, Gas etc. mit den Mitbewohnern teilen kann.
Wie nach der Wohnung suchen?
Im Bekanntenkreis
Frag ruhig deine Freunde, Bekannte oder Verwandte, ob sie jemanden kennen, der eine Wohnung zu vergeben hat. Mit etwas Glück bekommt man mit dieser Methode ganz besonders günstige Wohnungen.
In Zeitungen und Internet
In vielen Zeitungen findest du, im Teil Inserate, Wohnungsangebote. Im Internet kannst du einfach in eine Suchmaschine die Begriffe "Wohnungssuche" oder "Immobiliensuche" und den gewünschten Wohnort eingeben. Aber Achtung, auch bei der Wohnungssuche lauern im Internet Betrugsversuche. Beispielsweise werden Wohnungen angeboten, die es gar nicht gibt. Als wichtige Regeln gelten hier: Prüfen, wer der Eigentümer einer Immobilie ist und keine Vorauszahlungen tätigen! Verträge immer prüfen lassen! Einige der Betrugsfallen im Internet (auch für Immobilien) findest du hier aufgelistet:
Immobilienmakler
Immobilienmakler verlangen für die Vermittlung von Wohnungen eine Provision. Auch Inserate in Zeitungen oder im Internet können von Immobilienmaklern stammen. Erkundige dich deshalb beim Anbieter, ob eine Provision zu zahlen ist.
Kosten
Einmalige Kosten, die bei der Anschaffung der Wohnung entstehen können:
- Kaution: Bei Mietwohnungen verlangen die meisten Vermieter als Absicherung gegen eine Beschädigung der Wohnung eine Kaution. Diese beträgt meist drei Monatsmieten. Du bekommst die Kaution beim Auszug wieder zurück, wenn du keine Schäden verursacht hast, die über die normale Abnützung hinausgehen. Lass dir unbedingt die Zahlung der Kaution bestätigen.
- Provision: Diese wird fällig, wenn die Wohnungsvermittlung über einen Makler erfolgt. Sie kann, je nach Mietvertrag, ein bis drei Monatsmieten betragen.
- Ablöse: Für zurückgelassene Möbel oder Investitionen in die Wohnung kann eine Ablöse verlangt werden. Diese darf aber nicht unverhältnismäßig hoch sein. Die Zahlung der Ablöse solltest du dir bestätigen lassen.
- Mietzinsvorauszahlung: Diese kann im Mietvertrag vereinbart werden. Dadurch verringert sich aber deine Miete für die festgelegte Zeit.
- Mietvertragsgebühr: Für den Mietvertrag muss beim Finanzamt eine Gebühr bezahlt werden. Diese beträgt für unbefristete Wohnungen 1% von 36 Bruttomonatsmieten, bei befristeten Wohnungen weniger.
- Einrichtung: Du wirst vielleicht auch gewisse Einrichtungsgegenstände brauchen z. B. Bett, Kästen, Tisch etc. Falls du nicht die Möglichkeit hast, deine Möbel mitzunehmen oder im Bekanntenkreis günstig welche zu erhalten, solltest du auch diese Kosten berücksichtigen.
Laufende Kosten:
- Miete: wird im Mietvertrag festgelegt.
- Betriebskosten: Kosten für Müllabfuhr, Wasser, Beleuchtung des Stiegenhauses etc.
- Nebenkosten: Kosten für Strom, Gas, Heizung
In Wohnungsanzeigen liest man auch immer wieder die Begriffe Warm- bzw. Kaltmiete. Als Warmmiete (Bruttomiete) bezeichnet man meist den Betrag, den Miete + Betriebskosten ausmachen, und den man dann tatsächlich zu zahlen hat. Dazu kommen kann noch häufig extra die Kosten für Strom, Gas, eventuell Heizung. Kaltmiete (Nettomiete) ist der Betrag ohne Betriebskosten. Es ist aber manchmal z. B. unterschiedlich, ob Heizkosten bereits in der Bruttomiete enthalten sind. Daher sicherheitshalber nachfragen!
Besichtigung der Wohnung
Hast du ein passendes Angebot für dich entdeckt, kannst du dir mit dem Anbieter einen Besichtigungstermin ausmachen. Oft ist es ratsam, eine zweite Person mitzunehmen, weil zwei Personen meist mehr auffällt, als nur einer Person. Nimm vor allem auch jemanden mit, der sich wirklich auskennt. Z. B. hinsichtlich der Elektronik, des Wohnrechtes, etc.
Tipp
Du kannst dir vor der Besichtigung schon eine Checkliste machen, worauf du alles achten willst: z. B. Zustand der Fenster, Böden, Sanitäranlagen, Elektroinstallationen, Schimmelspuren etc.
- Es empfiehlt sich, Fotos von der Wohnung zu machen und diese einer Übernahmebestätigung über den Zustand der Wohnung beizugeben. Dann kann der Vermieter bei deinem Auszug nicht etwas behaupten, was nicht stimmt.
- Bevor du unterschreibst, lohnt es sich den Mietvertrag prüfen zu lassen (z. B. bei Arbeiterkammer oder einer Mietervereinigung).
- Viele Informationen zum Mietrecht findest du auf der Internetseite der AK:
In vielen Städten, Gemeinden und Bundesländern gibt es spezielle Wohnungsangebote für junge Menschen und Förderungen rund ums Wohnen. Infos dazu bekommst du auf deinem Gemeindeamt, bei der Jugendinfo deines Bundeslandes sowie im Internet:
Fühlst du dich jetzt fit in Sachen Wohnungssuche? Falls du dir nicht sicher bist, kannst du dich nochmal hier testen: