Rassismus im Netz - dem Hass gegensteuern

Rat auf Draht zum Tag gegen Rassismus: Hass im Netz oft rassistisch motiviert, sich aktiv dagegen zu wehren hilft.

Wien, am 20. März 2023.  Hass im Netz: Darunter werden Postings im Internet subsummiert, die zum Ziel haben, andere Menschen abzuwerten, zu diffamieren oder anzugreifen (auch Hasspostings oder Hate Speech genannt). Nicht immer, aber oft sind derartige Postings rassistisch motiviert. „Rassistische Diskriminierung gibt es leider nicht erst seit dem Internetzeitalter. Durch Social Media hat sie allerdings deutlich zugenommen, wird viel rascher verbreitet und ist auch einem viel größeren Publikum zugänglich als früher“, sagt Birgit Satke, Leiterin der Notrufnummer 147 von Rat auf Draht (RaD).

Die Expert*innen der Notrufnummer 147 und der RaD-Elternseite haben daher anlässlich des Internationalen Tages gegen Rassismus am 21. März Tipps zusammengetragen, wie man sich am besten gegen Hass im Netz wehrt. Diese gelten natürlich nicht nur für rassistische Beleidigungen, sondern für jegliche Diffamierungen in diesem Zusammenhang, wie etwa Beschimpfungen gegen eine sexuelle Minderheit.

#1 - Laut werden

Die wichtigste Gegenmaßnahme ist: Melden. Was viele nicht wissen: Hass im Netz verstößt gegen das Gesetz. Tatsächlich wurde das Kommunikationsplattformen-Gesetz ganz gezielt gegen Hass im Netz geschaffen. Es fordert Anbieter von sozialen Netzwerken zu einer schnellen Reaktion auf. Seit 2021 sind große Kommunikationsplattformen wie Instagram, Facebook, TikTok, Snapchat & Co. dazu verpflichtet, gemeldete rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden bzw. sieben Tagen zu löschen. Man kann melden, wenn man selbst oder auch andere Personen von Hasspostings betroffen sind. Übrigens: Die Meldung erfolgt anonym.

#2 - Kritisch sein

Werden etwa Fotos gepostet, die "das" Verhalten "der Ausländer" zeigen, empfiehlt es sich, die umgekehrte Bildersuche von Google zu verwenden, um festzustellen, ob das Foto überhaupt in dem geposteten Kontext steht. Sehr oft lässt sich so feststellen, dass die Fotos gänzlich andere Situationen zeigen und nichts mit dem geposteten Inhalt zu tun haben. Selbiges gilt für Postings, die über angebliche „Erfahrungen“ eines Verwandten oder Freundes berichten. Auch hier sollte der Text in einer Suchmaschine eingegeben werden. So erhält man einen Hinweis darauf, ob der Text einfach kopiert ist oder ob es sich tatsächlich um ein persönliches Erlebnis handeln kann. Wichtig: Der Text sollte dabei unter "Anführungszeichen“ gesetzt werden.

#3 - Mit Fakten kontern

Die Hassposter selbst lassen sich oft nicht vom Gegenteil überzeugen. Allerdings lesen viele User*innen mit, die nicht genau wissen, was sie davon halten sollen. Daher ist es sinnvoll, Informationen zu posten, die auf vertrauenswürdigen Quellen gefunden wurden und die zeigen, dass ein Posting z. B. klar falsche Informationen verbreitet - Counter Speech oder Gegenrede genannt. Durch das Posten der Originalquelle kannst man dazu beitragen, dass andere der Mitleser*innen das Posting kritisch zu hinterfragen beginnen.

#4- Beweise sichern

Wie bei allen Cybercrime-Fällen gilt auch bei Hass im Netz: Beweise sichern. Es empfiehlt sich, den gesamten Thread via Screenshots zu sichern, wobei auch das Datum der Postings wichtig ist. Auch Username oder Profilinfos von übergriffigen User*innen können wichtige Beweise sein.

#5 Anzeige erstatten

Was offline strafbar ist, ist auch online verboten. So können strafbare Handlungen wie Drohungen, Nationalsozialistisches, Cybermobbing und Ähnliches zur Anzeige gebracht werden. Mehr zum genauen Ablauf eines Strafverfahrens bei Hass im Netz findet sich auf der Website des Justizministeriums.

Rassismus generell ein Thema

Obwohl sich Hass im Netz meist gegen eine ganze Gruppe von Menschen richtet, ist die Betroffenheit jugendlichen Anrufer*innen bei Rat auf Draht auch individuell stark spürbar. „Meist erzählen Jugendliche in Zusammenhang mit einem Überthema wie Mobbing in der Schule oder Cyber Mobbing davon. Manche berichten, dass sie wegen ihrer religiösen Zugehörigkeit, beziehungsweise wegen ihrer ursprünglichen Herkunft, ihres Aussehens oder ihrer Hautfarbe diskriminiert werden. Die betroffenen Jugendlichen leiden sehr unter der Diskriminierung und haben oft das Gefühl, nichts dagegen machen zu können und hilflos zu sein“, sagt Satke.

Es gibt Hilfe

Doch das Gegenteil ist der Fall: Es ist umso wichtiger - egal, ob Rassismus nun online oder um realen Leben stattfindet - die Kinder und Jugendlichen, aber auch Eltern und Bezugspersonen darüber zu informieren, dass es Sinn macht, sich aktiv gegen Rassismus zu wehren, es anzusprechen und sich Hilfe bei geeigneten Einrichtungen zu holen. Neben Rat auf Draht als Erstanlaufstelle, gibt es Einrichtungen und Netzwerke wie Saferinternet.at, ZARA, No Hate Speech Movement oder Stopline, an sich Betroffene von Hass im Netz bzw. rassistischer Diskriminierung wenden können.

 

Unterstützen Sie unsere Arbeit! Entweder online oder über unser Spendenkonto:
IBAN: AT10 2011 1827 1734 4400