Im Internet findet man so gut wie alles. Aber was davon, darf man eigentlich nützen, ohne eine Abmahnung von mehreren tausend Euro zu riskieren?
Es ist verlockend, im Internet nach guten Fotos zu suchen und für die eigenen Zwecke zu verwenden. Auch das Herunterladen von Videos und Musik kostet meist nur ein paar Klicks. Doch Vorsicht: Das kann unangenehme - und vor allem teure - Folgen haben!
Tipp
Was ist vom Urheberrecht erlaubt, was verboten?
- Das Anbieten von Musik, Videos, Software, Spielen, etc. zum Download - ohne Einwilligung der UrheberInnen - ist klar verboten.
- Das Herunterladen von Dateien, die bereits illegal zur Verfügung gestellt sind, ist rechtlich umstritten: Besser kein Risiko eingehen. Also wenn jemand einen Film ins Internet stellt, für den er aber nicht die Rechte hat und du diesen dann herunter lädst, machst du dich klar strafbar!
- Achtung bei der Erstellung einer eigenen Webseite: Bei fremden Fotos und Grafiken die Zustimmung der UrheberInnen einholen. Gerade bei Fotos wird viel abgemahnt. Im Schnitt werden dann für ein verwendetes Foto mehrere tausend Euro verlangt.
- Auch wenn du ein Referat hältst, musst du die Quellen angeben, wenn du z. B. Fotos verwendest. Allerdings gilt für die Schule eine Ausnahme und du darfst alle Inhalte verwenden, so lange du sie nur im Unterricht, innerhalb deiner Klasse einsetzt. Wenn du z. B. ein Referat halten musst. Dann darfst du für deine Powerpoint Präsentation alle Fotos verwenden, die du im Internet findest (Quelle musst du allerdings trotzdem angeben!). Du darfst die Präsentation auch in deiner Klasse zeigen. Allerdings dürfte sie nicht auf die Schulwebseite gestellt werden. Denn diese ist nicht nur für deine Klasse sichtbar, sondern öffentlich.
Bilder verwenden im Internet
Du verschönerst dein Profil mit netten Fotos oder versuchst auf Auktionsplattformen (z.B. eBay) deine Artikel mit besonders professionellen Bildern anzupreisen?
Sei vorsichtig! Denn die Verwendung fremden Bildmaterials kann echt sehr teuer werden.
Zahlungsaufforderungen von mehreren tausend Euro pro Foto sind keine Seltenheit, wenn der Urheber/die Urheberin mit der Veröffentlichung nicht einverstanden ist. In der Regel bestehen diese Forderungen zu Recht und man muss tatsächlich bezahlen. Auch bei Flyern oder Plakaten für die Fotos verwendet werden, musst du darauf achten, ob du die Fotos wirklich verwenden darfst.
Das gilt im Prinzip auch, wenn man einen Beitrag in Facebook teilt, bei dem ein Bild enthalten ist. In Deutschland hat es dazu erste Strafen gegeben.
- Internet Ombudsstelle
Hast du bereits eine Zahlungsaufforderung erhalten, gibt die Internet Ombudsstelle kostenlose Tipps und Unterstützung. Du kannst dich in dringenden Fällen von Mo-Fr zwischen 9 und 16 Uhr auch von uns direkt zur Ombudsstelle verbinden lassen.
Was schützt das Urheberrecht?
Geschützt sind Werke, die eine "eigentümliche" - das heißt eine individuelle oder originelle - geistige Schöpfung auf den Gebieten der Literatur, der Tonkunst, der bildenden Kunst und der Filmkunst sind. Es muss sich allerdings nicht um Kunst im engeren Sinn handeln. Ebenfalls geschützt sind so genannte "Sammelwerke".
Als Faustregel gilt, so gut wie alles, das du nicht selbst erstellt hast, darfst du auch nicht ohne Genehmigung verwenden. Das Gesetz ist wirklich sehr streng und es ist kaum mehr möglich, sich ohne Urheberrechtsverletzung durchs Leben zu bewegen.
So dürfte z. B. niemand ein Video von sich in YouTube stellen, bei dem im Hintergrund ein Song läuft, für den man nicht extra die Erlaubnis dafür hat. Genausowenig darf man ein Video hochladen, wenn man einen Song nachsingt. Wieso ist YouTube dann voll von diesen Videos? Für Stars wäre es wohl kaum eine gute Werbung, wenn sie ihre Fans für das Nachsingen ihrer Songs verklagen würden. Deshalb passiert hier im Moment meist nichts, obwohl es aber vom Gesetz her klar verboten ist.
Tipp
Tipps zum richtigen Umgang mit Fotos im Netz:
- ACHTUNG: Veröffentliche nur Fotos, wenn du diese selbst gemacht hast oder dafür die ausdrückliche Zustimmung des Urhebers hast.
- ABER: Die Verbreitung von Fotos oder Videos, die andere Personen nachteilig darstellen, ist generell nicht erlaubt - selbst, wenn du der Urheber/die Urheberin bist. Frag zur Sicherheit vorher bei den Abgebildeten nach, ob sie mit einer Veröffentlichung einverstanden sind. Auch ein Teilen in einer größeren WhatsApp Gruppe gilt als Veröffentlichung.
- BESSER: Im Internet sind auch viele "freie" Inhalte zu finden, oft erkennbar am so genannten CC-Logo (Creative Commons). Alle Fotos der Webseiten www.pixabay.com oder www.pexels.com darfst du z. B. verwenden, denn sie sind unter der CC0 Lizenz frei gegeben. Du darfst sie sogar auch bearbeiten und musst nicht einmal die Quelle angeben.
Darf man Musik oder Videos aus dem Internet downloaden?
Ob der reine Download von Musik aus dem Internet (also ohne das Musikstück selbst wieder anbieten zu wollen) erlaubt ist, ist unter JuristInnen umstritten. Die einen sehen darin eine erlaubte Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch, die anderen meinen, auch diese Vervielfältigung zum Eigengebrauch, sei nicht erlaubt, wenn bereits die Vorlage selbst unrechtmäßig hergestellt wurde. Eine eindeutige Antwort auf diese Frage ist leider derzeit nicht möglich. Du bist aber auf der sicheren Seite, wenn du es nicht tust.
- Saferinternet.at
Wo du im Internet legal Musik beziehen kannst, was du beim Erstellen von Blogs und Webseiten beachten musst und noch vieles mehr zum Urheberrecht findest du bei unserem Kooperationspartner Saferinternet.at!
- Streaming
Wie die rechtliche Situation beim Streamen aussieht, also wenn du z.B. Videos auf YouTube oder movie4k.to schaust, kannst du hier nachlesen.
Auch du kannst UrheberIn sein
Auch wenn du etwas selbst machst, z. B. einen Song komponierst, dann hast du die Urheberrechte dafür. Auch wenn du dann z. B. das Lied spielst und singst und ein Video davon in YouTube stellst, dürfen andere es nicht einfach nachsingen. Außer du kennzeichnest das Video zur Wiederverwendung. Das gilt auch für Fotos, die du z. B. auf einer eigenen Webseite veröffentlichst.
Beim Uploaden von eigenen Inhalten in soziale Netzwerke wie Facebook oder Instagram ist es allerdings so, dass man den dahinterstehenden Firmen die Nutzungsrechte dieser Inhalte geben muss, um das Netzwerk nützen zu können. So dürfen also auch die Firmen z. B. deine Fotos verwenden.
Hast du den Durchblick bei Urheberrechten? Finde es heraus: