Ausgehen in Niederösterreich
Allein unterwegs sein darfst du:
- unter 14 Jahren: von 5.00 Uhr bis 23.00 Uhr
- ab deinem 14. Geburtstag: von 5.00 Uhr bis 1.00 Uhr
- ab deinem 16. Geburtstag: unbegrenzt
Das gilt aber nur, wenn deine Eltern es erlauben. Bis zum 18. Geburtstag dürfen die Eltern aber auch verlangen, dass du früher zu Hause bist. Länger als die vorgegebenen Zeiten darfst du nur in Begleitung einer Aufsichtsperson weggehen, die über 18 Jahre alt ist und die von deinen Eltern bestimmt wurde.
Eine Ausweispflicht gibt es für österreichische Staatsbürger*innen nicht. Allerdings musst du als junger Mensch im Zweifelsfall dein Alter nachweisen können, z. B. wenn es um Tätigkeiten geht, die nicht für jedes Alter erlaubt sind (z. B. Ausgehen in der Nacht, Alkohol trinken). Dein Alter kannst du z. B. mit Personalausweis, Pass, Führerschein oder der niederösterreichischen Jugendkarte nachweisen.
Alkohol trinken in Niederösterreich
- bis zum 16. Geburtstag: du darfst keinen Alkohol trinken, kaufen oder besitzen
- ab dem 16. Geburtstag: Trinken, Kaufen und Besitzen von alkoholischen Getränken, die keinen gebrannten Alkohol enthalten, ist erlaubt z. B. Bier oder Wein
- ab dem 18. Geburtstag: alle alkoholischen Getränke sind erlaubt, auch Getränke, die gebrannten Alkohol enthalten wie Wodka, Whiskey, Schnäpse, Liköre oder Alkopops
Rauchen
Vor dem 18. Geburtstag ist das Rauchen, Besitzen und Konsumieren von Tabakwaren verboten, egal ob sie Nikotin enthalten oder nicht. Das gilt auch für Kau- oder Schnupftabak, E-Zigaretten und Zubehör wie z. B. Wasserpfeifen (Shishas), E-Shishas oder andere Produkte, die zum Verbrennen oder Verdampfen dienen. Darüber hinaus ist das Verkaufen von Snus, Kautabak und Schnupftabak in Österreich generell verboten.
In der Schule und bei Schulveranstaltungen (z. B. Ausflüge) ist Rauchen und Alkoholkonsum grundsätzlich verboten.
Ab wann darfst du allein im Hotel, einer Jugendherberge oder auf einem Campingplatz übernachten?
In Niederösterreich gibt es in den Jugendschutzbestimmungen keine Regelung dazu. Vor dem 18. Geburtstag braucht es aber das Einverständnis deiner Eltern.
Drogen
Das Jugendschutzgesetz verbietet neben den illegalen Drogen, die im Suchtmittelgesetz geregelt sind, auch alle sonstigen Rausch- und Suchtmittel, die berauschend wirken, süchtig machen, betäubend wirken oder erregen für unter 18-Jährige. Dazu zählen z. B. auch Kräutermischungen oder sogenannte „Legal Highs“. Nach dem Jugendschutzgesetz sind das Kaufen, Besitzen und Konsumieren dieser Substanzen verboten. Eine Ausnahme ist eine ärztliche Verschreibung für Heilzwecke.
Glücksspiele und Wetten
- Glücksspiele, Geschicklichkeitsspiele und Wetten um Geld sind vor dem 18. Geburtstag verboten.
- Lotto, Toto, Brief- und Rubellose sind ab dem 18. Geburtstag erlaubt.
- Du darfst dich nicht in Räumen aufhalten, in denen vorwiegend Glücksspiele durchgeführt werden (z. B. Casinos) oder in Wettbüros.
- Vor dem 14. Geburtstag darf man sich auch nicht in Spielhallen aufhalten.
- Vor dem 18. Geburtstag ist es auch verboten im Internet an Glücksspielen teilzunehmen, zu wetten oder zu pokern, wenn dabei um echtes Geld gespielt wird.
Verbotene Orte
Der Aufenthalt in Bordellen, Peepshows, Swingerclubs, Nachtlokalen, Branntweinschenken oder Wettbüros ist vor dem 18.Geburtstag nicht erlaubt.
Jugendgefährdende Medien
Medien (z. B. Zeitschriften, Musik, Videos, Fotos), Datenträger, Dienstleistungen (z. B. Sexhotlines) und Gegenstände darf man vor dem 18. Geburtstag nicht kaufen, besitzen oder verwenden, wenn diese,
- Gewalt oder kriminelle Handlungen verherrlichen
- pornografisch sind
- andere Menschen diskriminieren (z. B. wegen ihrer Hautfarbe, Nationalität, Geschlechts, sexuellen Orientierung, Religion)
Computerspiele müssen eine Kennzeichnung haben, ab welchem Alter sie geeignet sind.
Autostoppen
In Niederösterreich gilt das österreichweite Verbot von Autostoppen auf Autobahnen und Schnellstraßen. Auf anderen Straßen ist es erlaubt. Vergiss bitte nicht, dass Autostoppen gefährlich sein kann, wenn du den*die Autofahrer*in nicht kennst!
Strafen
Wenn du die Jugendschutzgesetze nicht einhältst, kannst du ab dem 14. Geburtstag entweder
- von der Polizei verwarnt, informiert oder belehrt werden oder
- zu einem Beratungsgespräch bei der Kinder- und Jugendhilfe vorgeladen werden oder
- zur Erbringung sozialer Leistungen verpflichtet werden (z. B. Mithilfe in der Alten- oder Krankenbetreuung oder bei Umweltschutzmaßnahmen) oder
- mit einer Geldstrafe bis zu 200,-- Euro bestraft werden.
Haftstrafen sind für Jugendliche wegen einem Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz nicht möglich.
Eltern, die sich nicht um die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes kümmern, können bis max. 700, -Euro betraft werden. Unternehmen, die das Jugendschutzgesetz nicht einhalten, bis zu max. 15.000, - Euro.
Tipp
Hast du noch Fragen zu den Jugendschutz-Regelungen? Wir informieren dich gerne in unseren Beratungsangeboten!