Wien, am 20. März 2024. Eltern kennen das: Je stärker sich der Nachwuchs in der digitalen Welt bewegt - auf Social Media Plattformen aktiv ist, auf Whatsapp mit Freund:innen chattet oder diverse Accounts beim Online-Gaming einrichtet - desto mehr steigt oft das Bedürfnis, genau wissen zu wollen, wo und mit wem sich das Kind dabei austauscht. Schließlich möchte man seinen Sohn oder seine Tochter vor allem Schlechten beschützen. Doch dürfen sich Eltern einfach ungefragt deren Handy schnappen, um es zu durchforsten?
Jedes Kind hat ein Recht auf Privatsphäre. Das ist in der UN-Kinderrechtskonvention festgehalten. Das heißt, dass Kinder, so wie Erwachsene, ein Recht auf einen ganz persönlichen Bereich im Leben haben, der nur sie selbst etwas angeht. „Das bedeutet im Alltag etwa, dass Eltern nicht einfach so das Zimmer ihres Kindes durchsuchen und auch nicht grundlos das Handy kontrollieren dürfen“, erklärt Magdalena Rankl, Pädagogin und Beraterin bei der Rat auf Draht Elternseite (elternseite.at). Ein Eingriff in die Privatsphäre wäre nur in Notfällen oder wenn die Vermutung besteht, dass das Kind in Gefahr ist, gerechtfertigt.
Unterstützung statt Kontrolle
Die zunehmende Digitalisierung hat auch in Bezug auf die Privatsphäre des Menschen viel verändert. Gerade die Wahrung der Privatsphäre im digitalen Raum wird dabei immer wichtiger. Haben Kinder z.B. Laptop, Tablet oder Handy, gilt es, sie in der Onlinewelt zu begleiten und darüber im Bilde zu sein, in welchen virtuellen Räumen sie sich aufhalten, ohne in die eigentliche Privatsphäre einzudringen. Medienkompetenz und eine umfassende Aufklärung zum Umgang mit neuen Medien sollten ihnen dabei mitgegeben werden. Auch als Elternteil gilt es, diese Privatsphäre zu wahren und einen sensiblen Umgang damit zu finden.
„Es ist nicht immer leicht, diese Balance zwischen der Wahrung der Privatsphäre und dem Schutz des Kindes zu schaffen. Wichtig ist, offen zu kommunizieren. Technische Kinderschutzmaßnahmen sollten insbesondere bei älteren Kindern nicht heimlich installiert werden, weil so das Vertrauensverhältnis verletzt werden kann“, so Rankl.
Über das Projekt „Kinderrechte gehen uns alle an“
Kinderrechte betreffen uns alle. Was bedeutet das für unseren Alltag, z.B. als Familie? Wie können Kinderrechte gelebt werden und was heißt das für Eltern in ihrer Rolle als Erziehende? Mit dem Projekt „Kinderrechte gehen uns alle an“ leistet Rat auf Draht einen Beitrag zur Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung von Eltern, Kindern und Jugendlichen für dieses Thema. Über den Projektzeitraum hinweg informiert Rat auf Draht mit regelmäßigen Beiträgen sowie Video-Content zum Thema Kinderrechte - zu finden auf den Social-Media-Kanälen der Rat auf Draht-Angebote (Notrufnummer 147 und Elternseite) sowie auf einer eigenen Landingpage zum Thema Kinderrechte. Das Projekt wird mit Unterstützung des Bundeskanzleramts - Sektion Jugend und Familie verwirklicht.
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