Junge hängt Bild in neuer Wohnung auf

Ausziehen von daheim - Facts und Infos

Darf ich vor der Volljährigkeit ausziehen? Steht mir Unterhalt zu, wenn ich alleine wohne? Ab wann bin ich selbsterhaltungsfähig? Infos dazu findest du hier.

Warum man aus dem Elternhaus ausziehen mag, kann viele Gründe haben. Manchmal macht es eine Ausbildung an einem weiter entfernten Ort notwendig, genauso kann es zum eigenen Schutz nötig sein (etwa wenn daheim Gewalt passiert) oder man möchte schlicht nicht mehr mit den Eltern zusammen wohnen und ein selbstständigeres Leben führen.
 

Ausziehen vor der Volljährigkeit - ist das möglich?

Prinzipiell sind deine Erziehungsberechtigten (meist beide Eltern oder ein Elternteil), bis du 18 bist, für dich verantwortlich. Das bedeutet auch, dass Erziehungsberechtigte bestimmen können, wo du wohnst. Dabei sind jedoch deine Wünsche und dein Wohlergehen zu berücksichtigen.

Es ist möglich, als Minderjährige/r mit Einverständnis der Eltern von daheim auszuziehen. Dafür müssen deine Eltern beurteilen, ob du schon bereit bist, alleine zu wohnen und dich damit nicht gefährdest. Wenn noch keine Selbsterhaltungsfähigkeit besteht, müssen in diesem Fall die Eltern Unterhalt bezahlen. Selbsterhaltungsfähigkeit bedeutet, dass man selber regelmäßig Geld verdient und Wohnung, Essen usw. allein bezahlen kann. Stellen die Eltern z. B. unentgeltlich eine Wohnung zur Verfügung, gilt das auch als Teil des Unterhalts.

Stimmen die Eltern einem Auszug allerdings nicht zu, können sie dich - wenn nötig auch mit Hilfe der Polizei - nach Hause zurückholen. Bist du unter 16 macht sich eine Person, die dich gegen den Willen deiner Eltern bei sich aufnimmt, sogar eventuell strafbar. Strafbar macht sie sich dann, wenn sie der Kinder- und Jugendhilfe, der Polizei oder den Eltern nicht mitteilt, dass du bei dieser Person bist und die Eltern das anzeigen (§ 195 StGB). Gibt es keine Einigung zwischen dir und deinen Eltern, entscheidet das Pflegschaftsgericht, ob du tatsächlich zurück musst. Dafür gibt es aber auch Gespräche mit dir, und deine Meinung bzw. dein Wohlergehen zählen.

Es gibt aber auch Ausnahmen:

Ist man minderjährig (also unter 18), kann man ohne Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten unter anderem dann seinen Wohnort selbst wählen, wenn ...

  • ... man alt genug ist, dass "Pflege- und Erziehungsmaßnahmen" nicht mehr notwendig sind, etwa wenn man in wenigen Wochen 18 wird. Im Zweifel entscheidet darüber das Pflegschaftsgericht.
     
  • ... die Eltern das Wohl des/der Minderjährigen gefährden, etwa wenn Gewalt daheim passiert.
     
  • ... man bereits selbsterhaltungsfähig ist und Unterhaltszahlungen der Eltern deswegen nicht mehr notwendig sind.
     

Tipp

Sprich mit deinen Eltern über deinen Wunsch auszuziehen. Erkläre ihnen, warum du ausziehen magst und überlege dir Perspektiven für deinen schulischen oder beruflichen Werdegang, wie du finanziell zurechtkommen könntest etc. Damit zeigst du ihnen, dass es dir ernst ist und du dir Gedanken gemacht hast.


Zur Unterzeichnung eines Mietvertrages benötigst du die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters (Eltern), außer, du bist über 14 Jahre alt und verdienst selbst regelmäßig so viel, dass die Monatsmiete gut leistbar ist. Durch die Zahlungen für die Wohnung dürfen deine Lebensbedürfnisse nicht gefährdet sein, es muss also noch Geld für Essen, Trinken, Kleidung usw. übrig bleiben.

Deine Eltern dürfen dich vor deinem 18. Geburtstag nicht aus eurem zu Hause werfen.
 

 

Finanzielle Unterstützung

Wie ist das eigentlich wenn man auszieht, müssen die Eltern dann trotzdem etwas bezahlen? Eltern sind gesetzlich dazu verpflichtet, Unterhalt zu leisten, bis ihre Kinder selbsterhaltungsfähig sind. Viele denken, dass die Unterhaltspflicht endet, sobald man 18 ist - dies ist aber nicht unbedingt der Fall. Wenn man beispielsweise eine weitere Ausbildung macht (z. B. noch die Schule besucht oder studiert), kann es sein, dass die Eltern auch nach dem 18. Geburtstag weiterhin verpflichtet sind, Unterhalt zu zahlen.
 

Tipp

Wie hoch ist die Selbsterhaltungsfähigkeit?

Ob man bereits selbsterhaltungsfähig ist, wird im Einzelfall beurteilt. Für eine erste Einschätzung kann man aber zum Vergleich die gesetzliche Mindestpension heranziehen, die sich jährlich ein wenig ändert und im Jahr 2022 rund 1030 Euro pro Monat beträgt. Verdient man selbst so viel oder mehr, sind die Eltern nicht mehr verpflichtet, Unterhalt zu bezahlen.


Wie wird der Unterhalt berechnet, den die Erziehungsberechtigten leisten müssen?
Die Höhe des Unterhalts ist abhängig vom Einkommen der Eltern und dem Bedarf des Kindes. Kann man sich mit den Eltern nicht einigen, wird die Höhe des Unterhaltsanspruches vom Familiengericht ermittelt. Wenn du Anspruch auf Unterhalt hast, deine Eltern diesen jedoch nicht zahlen, kannst du dich auch selbst an das Gericht wenden. Es gibt jede Woche einen Amtstag (meistens dienstags) beim Bezirksgericht, wo du dich informieren und einen Antrag auf Unterhaltsfeststellung einbringen kannst. Das Gericht wird dann mit einem Schreiben die Eltern auffordern, ihre Einkünfte nachzuweisen und einen Unterhaltsbetrag festsetzen, den sie zu zahlen haben. Falls die Eltern dieser Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen, gibt es auch die Möglichkeit, den Unterhalt über das Familiengericht einzuklagen.

Wenn man darüber nachdenkt, seine Eltern auf Unterhalt zu klagen, ist meist schon sehr viel geschehen und man hat vieles andere versucht, um sich mit seinen Eltern irgendwie anders zu einigen. Viele wollen eigentlich gar nicht so weit gehen und Klage einreichen. Das ist verständlich, aber manchmal ist es einfach der einzig mögliche Weg. Bevor du zu Gericht gehst, könntest du Vertrauenspersonen (etwa andere Verwandte) bitten, dich bei einem Gespräch mit den Eltern zu unterstützen. Melde dich auch gerne bei uns, gemeinsam können wir besprechen, welche Möglichkeiten du hast.

Familienbeihilfe: In Österreich gibt es für Eltern einen Anspruch auf Familienbeihilfe. Die Höhe variiert je nach Anzahl und Alter des Kindes / der Kinder. Grundsätzlich wird die Familienbeihilfe bis zur Volljährigkeit an die Eltern ausbezahlt. In vielen Fällen hat man aber noch bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres Anspruch auf diese Geldleistung (etwa wenn man noch eine Berufsausbildung macht), manchmal sogar noch ein Jahr länger.

Ist man volljährig, kann man unter gewissen Voraussetzungen beim Finanzamt beantragen, dass die Familienbeihilfe aufs eigene Konto überwiesen wird. Auf folgenden Seiten kannst du dich dazu genauer informieren:
 

 

Wechsel des Wohnortes wegen einer Ausbildung

Möchte man z. B. eine Schule besuchen, die vom Wohnort der Eltern weit entfernt ist, kann es anstrengend sein, jeden Tag zu pendeln. In diesem Falle ist es überlegenswert, einen Platz in einem Internat zu suchen oder in eine Wohnung nahe der Ausbildungsstelle zu ziehen. Dies ist auch dann möglich, wenn man noch nicht 18 Jahre alt ist.
 

 

Sich selbst schützen

Es gibt auch Situationen, in denen es wichtig ist, sich selbst zu schützen, etwa wenn Gewalt daheim passiert. Vor dem 18. Geburtstag ist die Kinder- und Jugendhilfe (früher Jugendamt genannt) die zuständige Stelle. Du kannst dich jederzeit bei uns melden und wir überlegen gemeinsam, wie du dir Hilfe holen kannst, bzw. legen auch eine Konferenzschaltung zur Kinder- und Jugendhilfe, wenn du das möchtest. Dann musst du nicht allein anrufen. Mehr Infos dazu, welche Rechte du hast und wo du Hilfe bekommst, findest du in unseren weiterführenden Artikeln zu diesem Thema:
 

 

Ein großer Schritt

Ein Auszug ist ein großer Schritt, den man vorher gut überlegen sollte. Besprich dein Vorhaben mit FreundInnen. Unterstützend kann auch sein, mit jemandem zu sprechen, der schon von zu Hause ausgezogen ist. Diese Person kann man fragen, wie das für sie/ihn gewesen ist und was daran positiv bzw. was eher negativ gewesen ist. Mit diesen Infos aus "erster Hand" lassen sich eventuelle Schwierigkeiten schon vorher bemerken.

  • Wohnungssuche
    Ist die Entscheidung für einen Auszug gefallen, findest du hier Infos zur Wohnungssuche.
     

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